Autoversicherung Online
Autoversicherung Vergleich Online

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X-Z

Selbstbeteiligung

Unter der Selbstbeteiligung, die gelegentlich auch als Selbstbehalt bezeichnet wird, versteht man den Kostenanteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst übernehmen muss. Dies bezieht sich ausschließlich auf Sachschäden, die das Eigentum des Versicherungsnehmers betreffen, wie zum Beispiel Beschädigungen an seinem Fahrzeug. Schäden, die von Dritten geltend gemacht werden, werden vom Versicherer vollständig übernommen. Deshalb gibt es die Selbstbeteiligung auch nur bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung – bei der Haftpflichtversicherung muss der Versicherungsnehmer Sachschäden, die am eigenen Vermögen entstanden sind, selbst begleichen.

Auf welche Höhe sich die Selbstbeteiligung für den Versicherungsnehmer beläuft, hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab. Prinzipiell ist es möglich, eine Kaskoversicherung abzuschließen, die keine Selbstbeteiligung vorsieht. Die meisten Versicherungsnehmer entscheiden sich allerdings für Tarife, die die Zahlung einer Selbstbeteiligung im Schadensfall vorsehen, da sie auf diese Weise die Beitragshöhe senken können. Häufig ist es sogar möglich, die Höhe der Selbstbeteiligung selbst zu bestimmen bzw. sich für einen von mehreren zur Auswahl stehenden Selbstbeteiligungsbeträgen zu entscheiden. Je höher der der gewählte Selbstbeteiligungsbetrag ausfällt, desto geringer fällt der Versicherungsbeitrag aus.