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Schadensmeldung

Schnell ist es passiert: Ein Auffahrunfall in einem unachtsamen Moment, ein missglücktes Überholmanöver, ein Wildunfall und der Wagen ist reif für die Werkstatt. Bevor Autobesitzer aber nun dazu übergehen, den Schaden schnellstmöglich reparieren zu lassen, sollte in jedem Fall die Schadensmeldung an die Versicherung erfolgen – nur so ist gewährleistet, dass die Reparaturkosten auch wirklich in voller Höhe übernommen werden. Aber was gehört eigentlich zur Schadensmeldung und welchen Schaden meldet man an welche Stelle?

In jedem Fall sollte nach einem Unfall die Polizei hinzugezogen werden, die einen Schadensbericht aufnimmt. Hilfreich ist es auch, den Schaden sofort zu dokumentieren: Eine Skizze vom Unfallhergang und ein Foto des Schadens helfen später, die Schuldfrage mit der Versicherung eindeutig zu klären. Eine Besonderheit gilt bei Unfällen mit Wildtieren: Hier muss nicht nur die Polizei sondern auch der Förster benachrichtigt werden, der ebenfalls einen Bericht anfertigt. Zu beachten ist auch: Lediglich Schäden mit Haarwild werden von allen Versicherungen übernommen – ein Haarbüschel des Tieres oder ein fotografischer Beweis, dass es sich um Haarwild gehandelt hat helfen dabei, den Schadensanspruch gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Schäden wie Brand oder Explosion, aber auch aufgrund von Diebstahl, Naturkatastrophen, Wildunfall oder Marderbiss sind durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt und müssen auch dieser gemeldet werden. Selbst verursachte Schäden und Schäden in Folge von Vandalismus übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Schäden des Unfallgegners und Schäden an öffentlichem Eigentum sind der Haftpflichtversicherung zu melden. Die Kfz-Versicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug.

Die Schadensmeldung bei der jeweiligen Versicherung sollte so zeitnah wie möglich nach dem Unfall erfolgen. Manche Versicherungen bieten mittlerweile eine Schadensmeldung online an, bei anderen reicht zunächst meist ein Anruf oder eine schriftliche kurze Schadensmeldung aus. In jedem Fall wird die Versicherung einen ausführlichen Schadensbericht anfordern, dem das Aktenzeichen bzw. die Tagbuchnummer mitsamt Anschrift der Polizeidienststelle und eventuell der des Försters beizufügen ist.




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