Schadensfreiheitsklasse / Schadensfreiheitsklassen
Hinsichtlich der Anzahl an Schadensfreiheitsklassen kann es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede geben. Die meisten Anbieter arbeiten im Bereich der Versicherungen für Personenkraftwagen mit 25 Klassen. Jede einzelne Klasse ist an einen Prozentsatz gekoppelt, der darüber entscheidet, wie hoch der Rabatt auf den Normalbeitrag des Versicherungstarifs ausfällt. Ebenso wie bei der Anzahl an Klassen kann es zwischen den einzelnen Versicherern auch im Hinblick auf die Höhe der Prozentsätze Unterschiede geben.
Wenn ein Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung wechselt, so kann er seine bisherige Einstufung anrechnen bzw. beibehalten lassen. Dazu muss lediglich ein Schreiben des bisherigen Versicherungsgebers vorgelegt werden, in welchem die derzeitige Schadensfreiheitsklasse bestätigt wird. Sollte man nicht wissen, in welcher Klasse man derzeit eingestuft ist, so reicht ein kurzer Blick in die letzte Beitragsrechnung aus, um dies in Erfahrung zu bringen.
Hinsichtlich der Einstufung in Schadenfreiheitsklassen kann es aber auch Sonderfälle geben. Wer zum Beispiel Fahranfänger ist, muss bei vielen Versicherern zunächst mit einer schlechteren Einstufung rechnen, da Fahranfänger in eine besondere Risikoklasse fallen. Ist es hingegen so, dass man einen Zweitwagen anmelden möchte, so muss man mit diesem Wagen nicht erst jahrelang unfallfrei fahren, um mit diesem günstig eingestuft zu werden. Des weiteren ist es in bestimmten Fällen möglich, eine so genannte Rabattübertragung vorzunehmen, bei der ein Fahrzeughalter seinen bisherigen Rabatt an einen anderen Fahrzeughalter, wie zum Beispiel an ein Familienmitglied, überträgt.
Abschließend noch ein Hinweis zur Rückstufungen innerhalb der Schadenfreiheitsklassen. Es ist längst nicht immer so, dass der Versicherer eine Rückstufung nach einer Schadensregulierung vornimmt. Zunehmend mehr Versicherer gehen nämlich dazu über, Autofahrern, die bereits seit vielen Jahren unfallfrei fahren, einen so genannten Rabattschutz einzuräumen, der ihnen zusichert, auch nach einem Unfall nicht zurück gestuft zu werden.




