Schadensersatz
Im Bereich der Kfz-Versicherung beschränkt sich der Schadensersatz im Wesentlichen auf die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen. Es existieren zwar noch einige weitere Bereiche, allerdings spielen diese in der Praxis keine ganz so bedeutende Rolle. In den meisten Fällen, bei denen es um das Thema Schadensersatz geht, möchten die geschädigten Personen schlichtweg ein Ersatzfahrzeug erhalten, dessen Kosten von der schädigenden Person bzw. von deren Versicherung übernommen werden.
Zumeist ist der Sachverhalt relativ einfach: Das Auto des Geschädigten wurde beschädigt und kann vorübergehend oder auch dauerhaft nicht mehr genutzt werden. Weil die Reparatur des Fahrzeugs oder der Kauf eines neuen Autos nicht von heute auf morgen erfolgen kann, ist der Geschädigte dazu berechtigt, einen Mietwagen zu nehmen.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass entsprechende Kosten von den Versicherern nur unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. So muss die geschädigte Person nachweisen können, dass sie das Ersatzfahrzeug überhaupt benötigt. Sollte kein Bedarf bestehen, kann der Anspruch auf Schadensersatz unter Umständen nicht geltend gemacht werden. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der Mietwagen in etwa dem beschädigten Fahrzeug entspricht. Es ist beispielsweise nicht möglich, sich eine Luxuslimousine zu mieten, wenn es sich beim beschädigten Fahrzeug um einen Kleinwagen handelt – in solch einem Fall kann der Versicherer die Zahlung verweigern.
Grundsätzlich gilt das Thema Schadensersatz im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfällen als äußerst komplex. Versicherungsexperten raten daher zur Vorsicht: Geschädigte sollten keine voreiligen Entscheidungen treffen, sondern sich besser von Experten, sprich von Anwälten oder zumindest der eigenen Versicherung, beraten lassen, damit es zu keinen Schwierigkeiten kommt.




