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Saisonkennzeichen

Nicht jedes Fahrzeug wird das ganze Jahr über genutzt, manche verbringen die Wintermonate sicher und vor der Witterung geschützt in einer Garage. Besonders Oldtimer, Youngtimer, Motorräder und Cabrios zählen zu ihnen, da ihr Einsatz in der kalten Jahreszeit entweder zu unpraktisch wäre oder sie ihrem Besitzer einfach als zu wertvoll erscheinen, um Frost, Salz und Nässe ausgesetzt zu sein. Werden diese Kraftfahrzeuge über das ganze Jahr zugelassen, bedeutet dies am Ende, dass der Besitzer einen Teil des Jahres Kosten tragen muss, welchen eigentlich kein echter Nutzen gegenübersteht. Deshalb taucht in diesem Zusammenhang oft die Frage nach einer möglichen Alternative auf.

Eine Möglichkeit, wie ein Kraftfahrzeug nur in einigen Monaten des Jahres genutzt werden kann, ist das sogenannte Saisonkennzeichen. Dieses wird vergeben, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer nur auf einen bestimmten Zeitraum während des Jahres beschränkt wird und bietet eine optimale Lösung für die Anmeldung eines Cabrios oder Wohnmobils. Wer sich für ein solches Saisonkennzeichen entscheidet, muss das Fahrzeug mindestens für zwei Monate zulassen, darf aber eine Höchstgrenze von 11 Monaten nicht überschreiten.

Ein besonderer Vorteil des Kennzeichens besteht darin, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs nicht jedes Jahr mehrmals die Zulassungsbehörde aufsuchen muss. Außerdem sinken durch den kürzeren Zulassungszeitraum die Versicherungsbeiträge, was sich am Ende des Jahres im Portemonnaie des Besitzers bemerkbar macht und eine spürbare Entlastung der Finanzen bedeutet.

Den genauen Zeitraum, über den das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wird, findet man auf der rechten Seite des Kennzeichens. Dieses enthält neben den üblichen Angaben an dieser Stelle mehrere Zahlen. Über dem Strich wird der Monat angeben, in dem die Saison beginnt, die Ziffer darunter gibt Auskunft über den Monat des Saisonendes. Mit Ablauf dieses Datums sollte man als Halter das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegen, da an dieser Stelle bei Verstößen sonst ein Bußgeld und mehrere Punkte im Verkehrszentralregister drohen.