Ruheversicherung
Entscheidend für das Inkrafttreten der Ruheversicherung ist zum einen die Mitteilung der Zulassungsbehörde über die vorübergehende Außerdienststellung des Kraftfahrzeugs und zum anderen die Dauer über die sich eine Abmeldung erstreckt. Eine Ruheversicherung kommt nur dann zustande, wenn die Abmeldung einen Zeitraum von zwei Wochen nicht unterschreitet und eine Dauer von 12 Monaten nicht überschreitet. Sobald die Außerdienststellung sich über eine längere Zeit erstreckt, erlischt der Versicherungsvertrag und es muss für die Inbetriebnahme eine neue Police beantragt werden. Während der Wirksamkeit einer Ruheversicherung bleibt in jedem Fall die Schutzfunktion der Haftpflichtversicherung erhalten. In einigen Fällen werden die Leistungen sogar auf die Teilkaskoversicherung ausgedehnt.
Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Abmeldung eine entsprechende Kaskoversicherung bestanden hat. Während dieser Zeit ist die Kfz-Versicherung zudem für den Halter des Kraftfahrzeugs beitragsfrei. Allerdings muss dieser einige Bedingungen erfüllen. So muss das Fahrzeug in einer Garage untergestellt werden bzw. darf das eigene Grundstück nicht verlassen. Sobald diese Vorgaben verletzt werden, können die Versicherungen eine Schadensregulierung ablehnen. Von besonders großem Interesse dürfte die Ruheversicherung vor allem für alle Besitzer eines Motorrades sein, da diese ihre Fahrzeuge in den Monaten mit schlechter Witterung im Allgemeinen abmelden und so einen Teil der Versicherungsbeiträge einsparen können. Daneben erweist sie ihren Nutzen aber auch bei Cabriolets oder Wohnmobilen.







