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Rückstufung

Wer im Rahmen der eigenen Fahrpraxis über eine entsprechende Erfahrung verfügt und auf eine große Zahl an unfallfreien Jahren zurückblicken kann, wird sich in jedem Fall darüber freuen, dass mit jedem dieser einzelnen Jahre die Beiträge zur Kfz-Versicherung sinken. Verantwortlich für eine solche Beitragssenkung ist die Einstufung in immer höhere Schadensfreiheitsklassen, mit denen sich die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge immer günstiger entwickelt. Handelt es sich etwa um den Schadensfreiheitsrabatt mit der Bezeichnung SF 10, hat der Inhaber dieser entsprechenden Police in den letzten 10 Jahren der Versicherung keinen Schadensfall gemeldet. Jede dieser Klassen repräsentiert innerhalb der internen Berechnungsverfahren für die Versicherungsprämien einen bestimmten Prozentsatz, welcher durch die Versicherungen den einzelnen Rabatten zugewiesen wird.

Verursacht der betreffende Halter mit dem Pkw einen Unfall, so wird er in der Regel innerhalb der Schadensfreiheitsrabatte wieder zurückgestuft, was nichts anderes bedeutet, als dass die Klasse sinkt. Inwiefern sich diese Rückstufung auf die Berechnung der Beiträge auswirkt, hängt stark von den einzelnen Versicherern ab. Zudem spielt die Unfallfrequenz eine bedeutende Rolle. Wer öfter für Kollisionen im Straßenverkehr sorgt, muss sich mit einer deutlichen Beitragssteigerung in dem folgenden Jahr einstellen. Droht bei einem Unfall die Rückstufung von der SF 10 in SF 4, so landet der Fahrzeughalter nach zwei Schadensfällen bereits wieder in der Schadensfreiheitsklasse 1. Allerdings lässt sich eine solche Rückstufung verhindern.

Gerade bei einer sehr langen unfallfreien Phase rechnet es sich durchaus, wenn der betroffene Halter den Schaden aus eigener Tasche finanziert. Diese Möglichkeit besteht selbst dann, wenn die Haftpflichtversicherung bereits den Schaden übernommen hat. Bis zu einem halben Jahr nach einem Unfall kann der Schaden durch den Pkw-Besitzer quasi zurückgekauft werden. Zudem bieten einige Versicherungen so genannte Rabattretter an, mit deren Hilfe sich eine Rückstufung verhindern lässt. So ist es durchaus möglich, trotz Unfall auch in Zukunft in der alten Schadensfreiheitsklasse unterwegs zu sein.

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