Restwertleasing
Unter dem Begriff Leasing versteht man die Vergabe von weitgehenden Nutzungsrechten an einem Gegenstand. Diese Überlassung kann im Rahmen unterschiedlicher Verträge geregelt werden, von denen im Rahmen des Kfz-Leasings vor allem das Kilometer- und das Restwertleasing zum Einsatz kommen. Bei letztgenanntem Leasingtyp zielt der Vertrag auf das Erreichen eines vorher festgelegten Wertes ab. Der Leasingnehmer sollte also dafür sorgen, dass ein Kraftfahrzeug diesen Restwert nach Möglichkeit nicht unterschreitet. Sollte sich aber trotz aller Sorgfalt eine Situation ergeben, in welcher der eigentliche Besitzer des geleasten Gegenstandes nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit einen geringeren Wert feststellt, so geht die Differenz zwischen dem erreichten und dem vorgesehenen Restwert voll zulasten des Leasingnehmers.
Und das kann bei einem entsprechend schlechten Umgang mit dem Pkw schnell teuer werden. Verfügt das Fahrzeug dagegen über einen höheren Wert, so profitiert der Leasingnehmer noch zusätzlich von seinen Bemühungen zur Werterhaltung, denn hier wird der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Vertragspartnern aufgeteilt. Der Leasingnehmer erhält 75%, der Rest fließt dem Leasinggeber zu. Ein pfleglicher Umgang mit einem geleasten Fahrzeug kann sich also durchaus lohnen, allerdings sollte man sich Mängel, die angeblich über das Niveau der normalen Gebrauchsspuren hinausgehen, genau erklären lassen. Nur so kann einem ungerechtfertigten finanziellen Schaden vorgebeugt werden.







