Personenschaden
Sobald einer der Beteiligten im Rahmen eines Unfalls verletzt wird, spricht man von einem Personenschaden, was unter Umständen aufwendige Rettungsmaßnahmen und eine hohe Schadensregulierung notwendig macht. Die Formen der Personenschäden können hierbei völlig unterschiedlicher Natur sein. Auf der einen Seite zählt man dazu leichten Blessuren, die nach wenigen Tagen wieder ausgeheilt sind und in keiner Weise eine größere Beeinträchtigung der Gesundheit darstellen. Auf der anderen Seite drohen bei Unfällen aber auch sehr schwere Verletzungen, die von offenen Brüchen über Schnitt- und Platzwunden bis hin zu inneren Verletzungen reichen.
Gerade die letztgenannten Schäden sind im Allgemeinen von einer lebensbedrohlichen Tragweite und erfordern unbedingt das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte. Wie stark die einzelnen Unfallbeteiligten verletzt werden, hängt sehr häufig von der Geschwindigkeit ab, unter denen der Zusammenstoß stattgefunden hat. Denn je höher die Beschleunigung bzw. die Bewegungsenergie der Fahrzeuge gewesen ist, desto stärker sind letzen Endes auch die wirkenden Kräfte bei einem Zusammenprall.
Speziell was die Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers betrifft sind die Form und Schwere der Personenschäden von großer Bedeutung. Schließlich führt ein Funktionsverlust einzelner Körperteile oder von Organen dazu, dass die Schadenssumme sehr stark ansteigen kann. Bei besonders schweren Verletzungen kann sogar die Zahlung einer lebenslangen Rente notwendig werden, was den finanziellen Rahmen einer Einzelperson in den meisten Fällen bei Weitem übersteigt.







