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Obliegenheiten

Die Obliegenheiten verkörpern einen Fachbegriff, der aus dem Versicherungswesen stammt und unter anderem auch für den Bereich der Kfz-Versicherung gilt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um einen Überbegriff, der für alle die einzelnen Verpflichtungen steht, die der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer eingeht, wenn es zum Vertragsabschluss kommt. Man spricht auch von den sogenannten Verhaltensvorschriften.

Der mitunter wichtigste Teilbereich der Obliegenheiten ist die sogenannte Anzeigepflicht. Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, Informationen, die für den Versicherer relevant sind und unter Umständen einen Einfluss auf die Kfz-Versicherung und deren Leistungen nehmen können, dem Versicherer umgehend mitzuteilen. Sollte sich beispielsweise herausstellen, dass mit dem versicherten Fahrzeug mehr Kilometer zurückgelegt werden als ursprünglich bzw. im Rahmen der Antragstellung angegeben wurde, so gilt es den Versicherer darüber zu informieren. Zwar kann dies zu einer Erhöhung des Beitrags führen, jedoch gilt es trotzdem auf diese Weise zu verfahren.

Die Obliegenheiten schließen übrigens mit ein, dass bereits vor dem Vertragsabschluss bzw. vor Beginn des Vertragsverhältnisses ehrliche Angaben gemacht werden. Mit der Annahme des Versicherungsvertrags versichert der Vertragspartner, korrekte Angabe gemacht zu haben.

Wenn es zu einem Schadensfall kommt, spielen die Obliegenheiten eine ganz wichtige Rolle. Der Versicherungsnehmer hat die Verhaltsvorschriften zu befolgen, die er mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags anerkannt hat. Dazu zählt beispielsweise, dass eine umgehende Schadensmeldung vorgenommen wird.

Sollte es zu einem Verstoß gegen die Obliegenheiten kommen, so kann dies für den Versicherungsnehmer ernsthafte Folgen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall kann es soweit kommen, dass der Versicherer das Vertragsverhältnis beendet. Zudem ist der Versicherer unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bzw. in Abhängigkeit vom jeweiligen Verstoß dazu berechtigt, auf eine Leistungsfreiheit zu bestehen. Dies hat zur Folge, dass er im Schadensfall keine Leistung zu erbringen hat. Bei einigen Verstößen gegen die Verhaltsvorschriften kann es auch vorkommen, dass gegen den Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe verhängt wird.




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