Null-Leasing
An dieser Stelle kommt schließlich das sogenannte Null-Leasing ins Spiel. Der Begriff bezieht sich auf die Kosten des Mietvertrages und beschreibt einige Besonderheiten dieser speziellen Leasingform. In der Regel setzt sich eine Leasingrate aus mehreren Komponenten zusammen. Neben dem Wertverlust, den das Fahrzeug durch die Nutzung erleidet, müssen hier noch Zinsen, Verwaltungsgebühren und Unternehmensgewinne genannt werden, die alle zusammen zur Höhe des Entgeltes beitragen. Zusätzlich verlangen viele Leasinggesellschaften noch Sonderzahlungen, die mit Beginn des Vertrages zu leisten sind. Im Rahmen des Null-Leasings verzichtet der Vermieter aber auf einen Teil dieser Gebühren, es werden keine Sonderzahlungen und Zinsen erhoben.
Aus diesem Grund bezahlt beim Null-Leasing der Mieter häufig lediglich den Wertverlust des Fahrzeugs. Zu einem solch drastischen Schritt greifen Leasinggesellschaften, die in einer direkten Verbindung mit dem Hersteller stehen und deshalb weitreichende Vergünstigungen an den Leasingnehmer weitergeben können. Gründe, die zum Null-Leasing führen, sind vor allem Schwierigkeiten im Absatz einzelner Modelle. Um hier eine Lücke zu füllen, wird ein Teil der Produktion innerhalb des unternehmenseigenen Leasings eingesetzt. Trotz der sicher verlockenden Angebote sollten auch beim Null-Leasing die einzelnen Angebote genau verglichen werden, denn mitunter wird der Verzicht auf Erträge an der einen Stelle durch höhere Raten wieder ausgeglichen.
Siehe auch Null-Leasing




