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Mietwagenkosten

Ein Unfall zählt mit Sicherheit zu den unangenehmeren Ereignissen im Straßenverkehr. Neben dem eigentlichen Schock, der mit dem Geschehen verbunden ist, kommt auf die Beteiligten nicht selten ein kleiner Papierkrieg mit der Versicherung des Unfallgegners zu. Die Situation wird nicht einfacher, wenn das eigene Fahrzeug durch die Beschädigungen zudem noch so stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass es für mehrere Tage in der Werkstatt verbleiben muss. Schließlich zählt Mobilität inzwischen für weite Teile der Bevölkerung zur Grundvoraussetzung, um ihrem Beruf nachgehen zu können.

Die meisten Unfallteilnehmer greifen in dieser Situation auf einen Mietwagen zurück. Sie handeln im Glauben, dass gerade bei einem unverschuldeten Zusammenstoß die Versicherung des Schädigers die Kosten für das gemietete Fahrzeug übernimmt. Was auf den ersten Blick so einfach erscheint, gestaltet sich in der Praxis häufig schwieriger als gedacht und kann unter Umständen sogar einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte jeder an dieser Stelle einige Dinge beachten.

Solange das eigene Fahrzeug beschädigt, aber noch fahrbereit ist, darf ein anderer Pkw nur dann angemietet werden, wenn die Reparatur des Unfallwagens beginnt. Im Rahmen der Neuanschaffung bleibt der Geschädigte auf den Kosten für einen Mietwagen sitzen. Schließlich hätte der fahrbereite Pkw weiter genutzt werden können. Wer am Tag nur kurze Strecken zurücklegen muss, sollte sich ebenfalls nicht für einen Mietwagen entscheiden. Die gegnerische Versicherung kann hier die Übernahme der Kosten durchaus ablehnen. Erst ab einer gewissen Anzahl zu fahrender Kilometer besteht ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen.

Oftmals ist die Versuchung nach einem Unfall groß, als Mietwagen doch ein besseres Modell zu wählen als das, das man selbst fährt. Leider sind die beteiligten Versicherungen mit diesem Verhalten in der Regel nicht damit einverstanden. Es werden lediglich die Kosten ersetzt, welche für einen Mietwagen derselben Klasse angefallen währen. Wer hier Ärger vermeiden möchte, sollte den Vermieter darum bitten, einen Pkw der entsprechenden Fahrzeugklasse herauszugeben. Auf diese Weise lässt sich Ärger mit den Versicherungen vermeiden.