Mietwagen
Gerade was Fragen des Versicherungsschutzes und die Finanzierung eines Mietwagens betrifft herrschen immer wieder Lücken. Dabei ist gerade das Wissen um diesen Bereich von grundlegender Bedeutung, um sich später vor Schadenersatzansprüchen des Vermieters zu schützen oder Ärger mit der Versicherung des Unfallgegners zu vermeiden. Gerade im letztgenannten Fall kommt es immer wieder dann zu Streitigkeiten, wenn der Mietwagen nicht der Klasse des Unfallfahrzeugs entspricht. Das eigene Traumauto einmal Probe fahren und dies auch noch von der Versicherung bezahlen lassen ist zwar sicher eine verlockende Perspektive, dürfte sich allerdings schnell als finanzielle Fehlentscheidung herausstellen.
Daneben sollte auch der Versicherung von Mietwagen mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, denn oft verbergen sich im Kleingedruckten Klauseln, mit denen so mancher Schadensfall, den der Mieter der Autovermietung zuschieben möchte, am Ende doch aus eigener Tasche bezahlt werden muss. In diesem Zusammenhang soll nur kurz auf das Beispiel eines platten Reifens verwiesen werden: Wer hier der Meinung ist, dass es sich um einen Fall für die Kaskoversicherung handelt, wird nach dem Öffnen der Rechnung sicher schwer enttäuscht sein. Da hier keine physikalische Kraft von außen auf den Mietwagen eingewirkt hat, bleibt der Mieter auf den Kosten für den Reifenwechsel und das Material sitzen.
Etwas anders sieht dagegen die Situation aus, wenn aufgrund eines geplatzten Reifens die Leitplanke touchiert wird. Hierfür kann die Versicherung durchaus in Anspruch genommen werden. Allerdings muss der Mieter in diesem Fall den Selbstbehalt aufbringen, welcher im Vertrag mit der Autovermietung vereinbart wurde.




