Lichtpflicht
Auch bei einem Besuch in Österreich heißt es bis zum Jahreswechsel noch: „Licht an!“ Ab 01. Januar 2009 fällt diese Regelung in der Alpenrepublik allerdings weg. Trotzdem raten Experten für Mittel- und Nordeuropa allen Autofahrern auch tagsüber dazu, ihr Abblendlicht einzuschalten, schließlich lassen sich nach Meinung der Sachverständigen auf diese Weise viele Unfälle vermeiden, was letztendlich auch die Zahl der Verkehrstoten reduzieren dürfte. Nicht umsonst haben Politiker in Brüssel eine generelle Lichtpflicht für Europa im Auge. Welche Strafen drohen aber, wenn man gegen die Regelungen in den einzelnen Ländern verstößt?
Hier muss generell zwischen zwei Gruppen unterschieden werden. Einige europäische Staaten, zu denen Deutschland und Frankreich gehören, haben lediglich Empfehlungen zum Tagfahrlicht ausgegeben, weshalb mit Strafen nicht zu rechnen ist. Aber andere Länder, andere Sitten – wo das Abblendlicht auch am Tage eingeschalten werden muss, können Verstöße schnell teuer werden, und das empfindlich. Spitzenreiter sind etwa Russland oder Estland, da hier bis zu 200,- EUR bzw. 192,- EUR Bußgeld erhoben werden. Beträge, die in jeder Urlaubskasse ein empfindliches Nachbeben zur Folge haben dürften. Wer dagegen in der Sonne Süditaliens nach Entspannung und mildem Klima sucht, muss für einen Verstoß gegen die Lichtpflicht mit Geldbußen ab 35,- EUR rechnen.








