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Lichtpflicht

Mit der Weihnachtszeit rückt für viele Autofahrer eines immer näher – der Start in den Winterurlaub. Während Schneeketten und Winterreifen mittlerweile für Alpentouristen sicher zum Standard gehören, können Portugalurlauber auf diese Utensilien in der Regel verzichten. In einem kleinen Detail sind aber alle gleich – nämlich bei der Lichtpflicht. Anders als in Deutschland, wo lediglich Motorradfahrer zum Anschalten ihres Abblendlichtes auch am Tag durch den Gesetzgeber gezwungen sind, dehnen einige Nachbarländer diese Vorgaben auch auf Kraftfahrzeuge mit vier Rädern aus. Frankreich und die Schweiz zählen zwar nicht zu dieser Gruppe, wer aber in Italien unterwegs ist, sollte auf das eingeschaltete Licht achten.

Auch bei einem Besuch in Österreich heißt es bis zum Jahreswechsel noch: „Licht an!“ Ab 01. Januar 2009 fällt diese Regelung in der Alpenrepublik allerdings weg. Trotzdem raten Experten für Mittel- und Nordeuropa allen Autofahrern auch tagsüber dazu, ihr Abblendlicht einzuschalten, schließlich lassen sich nach Meinung der Sachverständigen auf diese Weise viele Unfälle vermeiden, was letztendlich auch die Zahl der Verkehrstoten reduzieren dürfte. Nicht umsonst haben Politiker in Brüssel eine generelle Lichtpflicht für Europa im Auge. Welche Strafen drohen aber, wenn man gegen die Regelungen in den einzelnen Ländern verstößt?

Hier muss generell zwischen zwei Gruppen unterschieden werden. Einige europäische Staaten, zu denen Deutschland und Frankreich gehören, haben lediglich Empfehlungen zum Tagfahrlicht ausgegeben, weshalb mit Strafen nicht zu rechnen ist. Aber andere Länder, andere Sitten – wo das Abblendlicht auch am Tage eingeschalten werden muss, können Verstöße schnell teuer werden, und das empfindlich. Spitzenreiter sind etwa Russland oder Estland, da hier bis zu 200,- EUR bzw. 192,- EUR Bußgeld erhoben werden. Beträge, die in jeder Urlaubskasse ein empfindliches Nachbeben zur Folge haben dürften. Wer dagegen in der Sonne Süditaliens nach Entspannung und mildem Klima sucht, muss für einen Verstoß gegen die Lichtpflicht mit Geldbußen ab 35,- EUR rechnen.


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