Kurzzeitkennzeichen
Was aber tun, wenn sich diese Möglichkeit nicht bietet und ein neuer Pkw beim Händler abgeholt werden muss? An diesem Punkt ist guter Rat gefragt, schließlich will man sicher kein Fuhrunternehmen mit der Abholung beauftragen, sondern lieber das Schmuckstück selbst nach Hause lenken. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Dieses gilt, anders als der Name vermuten lässt, nur für die Dauer einer einmaligen Verwendung und kann zum Beispiel für Probe- oder Prüfungsfahrten verwendet werden. Das genaue Ablaufdatum wird auf dem Kennzeichen vermerkt und kann anhand einer Zahlenkombination von außen leicht nachvollzogen werden.
Damit löst das Kurzzeitkennzeichen das vorher gültige und sicher noch vielen Autofahrern bekannte rote Kennzeichen auf den deutschen Straßen ab. Soll es etwa für eine Überführungsfahrt verwendet werden, muss der neue Halter eines Kraftfahrzeugs wenige Tage vor dem eigentlichen Abholtermin auf der zuständigen Zulassungsstelle erscheinen und erhält nach Vorlage einer Versicherungsbestätigung das entsprechende Kennzeichen. So lassen sich zum Beispiel auch Oldtimer, welche ansonsten nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, zu Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen bewegen, ohne dass gleich eine Zulassung für den Zeitraum eines Jahres notwendig ist.
Nach Ablauf der Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens sollte der Pkw allerdings nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, da in einem solchen Fall mit ernsthaften Konsequenzen gerechnet werden muss.




