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Kurzzeitkennzeichen

Die Welt wird immer kleiner und wächst mehr und mehr zusammen. Was sich im ersten Moment eher nach einer Phrase der Globalisierungs-Befürworter klingt, enthält durchaus ein Körnchen Wahrheit, auch wenn das Thema Auto hier eigentlich im Vordergrund steht. Schließlich sind die Zeiten schon lange vorbei, in denen man einen neuen Pkw nur beim Autohändler aus der Nachbarschaft erworben hat, mit dem man quasi aufgewachsen ist. Heute werden Autokäufe zum Teil über große Entfernungen abgewickelt und es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Neuwagen sogar aus dem Ausland kommt, etwa bei einem EU-Import. Solange ein professionelles Unternehmen das neue Fahrzeug bis vor die eigene Haustür liefert, besteht natürlich kein Grund zur Sorge.

Was aber tun, wenn sich diese Möglichkeit nicht bietet und ein neuer Pkw beim Händler abgeholt werden muss? An diesem Punkt ist guter Rat gefragt, schließlich will man sicher kein Fuhrunternehmen mit der Abholung beauftragen, sondern lieber das Schmuckstück selbst nach Hause lenken. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Dieses gilt, anders als der Name vermuten lässt, nur für die Dauer einer einmaligen Verwendung und kann zum Beispiel für Probe- oder Prüfungsfahrten verwendet werden. Das genaue Ablaufdatum wird auf dem Kennzeichen vermerkt und kann anhand einer Zahlenkombination von außen leicht nachvollzogen werden.

Damit löst das Kurzzeitkennzeichen das vorher gültige und sicher noch vielen Autofahrern bekannte rote Kennzeichen auf den deutschen Straßen ab. Soll es etwa für eine Überführungsfahrt verwendet werden, muss der neue Halter eines Kraftfahrzeugs wenige Tage vor dem eigentlichen Abholtermin auf der zuständigen Zulassungsstelle erscheinen und erhält nach Vorlage einer Versicherungsbestätigung das entsprechende Kennzeichen. So lassen sich zum Beispiel auch Oldtimer, welche ansonsten nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, zu Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen bewegen, ohne dass gleich eine Zulassung für den Zeitraum eines Jahres notwendig ist.

Nach Ablauf der Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens sollte der Pkw allerdings nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, da in einem solchen Fall mit ernsthaften Konsequenzen gerechnet werden muss.