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Kraftfahrt-Bundesamt / KBA

Straßen ohne Kraftfahrzeuge – ein Bild, das für viele Menschen sicher nur sehr schwer vorstellbar ist. Wo vor 200 Jahren noch Pferdekraft und Kutschen als Fortbewegungsmittel unverzichtbar waren, bietet sich heute ein ganz anderes Bild. Inzwischen verkehren auf deutschen Straßen mehr als 49 Millionen Kraftfahrzeuge (Stand Anfang 2008) - ohne ausländische Pkws und Lkws wohlgemerkt. Eine höchst beeindruckende Zahl, die aber automatisch zu einer wichtigen Frage führt. Wer kontrolliert eigentlich alle diese Fahrzeuge?

Im ersten Moment liegt hier sicher der Begriff StVO (Straßenverkehrsordnung) nahe, aber dieser Regelkatalog definiert lediglich den gesetzlichen Rahmen, in dem sich Autofahrer bewegen. Richtiger wäre das Kraftfahrt-Bundesamt als Antwort auf diese Frage. Ein Begriff, welcher vielen Autofahrern sicher bekannt vorkommt, aber eher aus dem Bereich des Lastkraftverkehrs. Schließlich fallen bei Kontrollen von Lkws immer wieder Fahrzeuge mit dem Schriftzug KBA ins Auge. Aber der Aufgabenbereich des Kraftfahrt-Bundesamtes reicht noch wesentlich weiter.

Es erteilt für Fahrzeuge die sogenannte Typgenehmigung, ohne die ein Auto erst gar nicht zugelassen werden kann. Zusätzlich untersteht dem Kraftfahrt-Bundesamt auch die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile und die Führung des Verkehrszentralregisters. Gerade letztere Einrichtung dürfte manch einen Autofahrer beim Gedanken an das eigene Punktekonto in der Verkehrssünderdatei zusammenzucken lassen. Daneben führt das Kraftfahrtbundesamt jeweils ein Register über die zugelassenen Kraftfahrzeuge und natürlich alle in Deutschland ausgestellten Führerscheine. In Anbetracht der Verbindung zwischen KBA und Verkehrszentralregister wundert es auch nicht, dass die Bundesbehörde ihren Hauptsitz in Flensburg hat. Allerdings unterhält das Kraftfahrt-Bundesamt auch eine Außenstelle in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden.

Übrigens: Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt es schon seit 1910. Einst eine Führerschein-Registrierstelle bei der Berliner Polizei entwickelte es sich 1937 zur Behörde mit weitergehenden Aufgaben wie etwa der Fahrzeugsicherheit. Seit 1951 gibt es das Kraftfahrtbundesamt wie wir es heute kennen mit Sitz in Flensburg.