Kindersitz
Für alle Klein- und Vorschulkinder ist in Deutschland ein Kindersitz Pflicht. Neben dem Alter spielt hier die Körpergröße eine wichtige Rolle, denn bis zu 1,5 Meter muss der Nachwuchs unter 12 Jahren in jedem Fall in einer solchen besonderen Sitzgelegenheit Platz nehmen. Hintergrund sind die Gefahren bei einem Unfall, denn durch die geringe Größe sind gerade Kinder durch Gurt und Airbag nicht ausreichend gesichert. Erst der Kindersitz sorgt auch im Ernstfall für die notwendige Sicherheit und stellt somit eine wichtige Sicherheitseinrichtung gerade für die Kleinsten dar. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Kindersitzes fasst § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zusammen. Verstöße gegen die Pflicht zur Nutzung eines Kindersitzes werden mit einem Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg bestraft.
Natürlich taucht an dieser Stelle auch die Frage auf, welcher Kindersitz für maximale Sicherheit im Auto sorgt. Hier sind vor allem die Größe und das Gewicht entscheidend, denn die einzelnen Kindersitze sind jeweils nur bis zu einem gewissen Gewicht geeignet. Sobald der Nachwuchs diese Grenze überschritten hat, ist auf jeden Fall eine Neuanschaffung fällig, denn im Ernstfall steht die Gesundheit des Kindes auf dem Spiel. Gerade für Säuglinge und Kleinkinder ergibt sich aus der Kindersitzpflicht eine Besonderheit, denn sie dürfen auf dem Beifahrersitz Platz nehmen – allerdings nur in einem Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung. Nur so bleibt der Nachwuchs auch bei einem Unfall unversehrt.




