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Kfz-Ummeldung

Die Kfz-Ummeldung steht für eine Amtshandlung, die auf der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle durchgeführt wird und den Halter oder die Halterin eines bereits zugelassenen Fahrzeugs betrifft. Es ist anzumerken, dass gleich zwei unterschiedliche Gründe existieren, die eine Kfz-Ummeldung zur Folge haben können. Beim ersten Grund handelt es sich um den Wechsel des Fahrzeugshalters. Des Weiteren kann eine Ummeldung erforderlich sein, wenn der Fahrzeughalter den Wohnort wechselt.

Je nach Grund für die Ummeldung erfolgt diese auf unterschiedliche Art und Weise. Beim zweiten Fall, bei welchem es um den Wechsel des Wohnortes geht, gestaltet sich die Ummeldung ein wenig leichter. Dies liegt in erster Linie daran, dass keine Änderung hinsichtlich des Fahrzeughalters erfolgt – stattdessen gilt es lediglich die Adressdaten neu zu erfassen und gegebenenfalls neue Kennzeichen zu beantragen. Wenn sich die neue Adresse des Fahrzeughalters in einem anderen Landkreis befindet, bleibt keine andere Wahl, als neue Kennzeichen anfertigen zu lassen. Ebenso wird im Fahrzeugbrief ein zusätzlicher Eintrag vorgenommen, so dass die Liste der Vorbesitzer automatisch um eine Person erweitert wird – also auch wenn es sich um ein- und dieselbe Person handelt.

Sofern bei der Kfz-Ummeldung einer neuer Fahrzeughalter eingetragen werden soll, fällt der Aufwand ein wenig größer aus. Im Grunde genommen gleicht der Ablauf fast einer Neuzulassung. In diesem Fall ist es nämlich so, dass der neue Fahrzeughalter das Fahrzeug nur unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen übernehmen kann. Zu diesen Voraussetzungen zählt unter anderem das Erbringen eines Nachweises über das Bestehen einer Kfz-Versicherung. Anhand einer Deckungskarte oder einer elektronischen Versicherungsbestätigung muss der neue Halter nachweisen, dass ein Versicherungsschutz besteht. Nur dann ist es möglich, dass das Fahrzeug umgemeldet und der neue Halter in den Fahrzeugbrief eingetragen wird. Was die Kennzeichnen betrifft, so können diese übernommen werden. Sofern der neue Halter ein neues Kennzeichen wünscht, kann auch ein Wechsel erfolgen und beispielsweise ein Wunschkennzeichen gewählt werden.

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