Kfz-Steuer / Kraftfahrzeugsteuer
Um diese Frage beantworten zu können, muss zuerst das Rad der Geschichte um einige Jahrzehnte zurückgedreht werden. Ihren Anfang nahm die Kfz-Steuer bereits im Hessen des Jahres 1899, als hier eine Abgabe für Fahrzeuge nur 13 Jahre nach Erfindung motorgetriebener Gefährte eingeführt wurde.
Seit diesem Zeitpunkt müssen Deutschlands Autofahrer für hierzulande zugelassene Kraftfahrzeuge eine Steuer entrichten. Aber auch besonders kluge Köpfe, die ihr Auto im Ausland anmelden, werden zur Kasse gebeten, sofern das Fahrzeug dauerhaft in Deutschland bereitgehalten wird. Dabei bleiben aber auch Motorrad und Moped nicht außen vor, sogenannte Krafträder unterliegen im gleichen Maß wie vierrädrige Kraftfahrzeuge einer Steuerpflicht.
Wesentliche Rechengrößen zur Bestimmung der fälligen Kfz-Steuer sind im Moment noch die Größe des Hubraums, die Kraftstoffart sowie die Einstufung des betroffenen Fahrzeugs in eine Schadstoffklasse. Generell gilt hier die Faustregel, dass niedrige Emissionen mit einem günstigen Steuersatz belohnt werden. So muss der Besitzer eines 1,4 Liter (Hubraum) Fahrzeugs und der Euro 4-Norm für einen Benziner pro Jahr 94,50 Euro allein an Kfz-Steuer zahlen. Bei gleicher Motorisierung, aber mit Diesel im Tank, werden rund 100 Euro plötzlich zu 216,16 Euro. Schuld an diesem großen Unterschied hat vor allem der höhere Schadstoffausstoß durch den Dieselmotor.
In Zukunft dürften Probleme für Autobesitzer, deren Fahrzeuge nur unteren Schadstoffklassen entsprechen, noch einmal kräftig zunehmen. Schuld sind Planungen aus Berlin, künftig die Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr an den Hubraum, sondern noch stärker an ausgestoßene Emissionen zu koppeln. Damit werden besonders schadstoffarme Neuwagen für Käufer attraktiv, die ihrerseits am Ende über eine Steuerersparnis mit sinkenden Unterhaltskosten rechnen können.




