Inspektion
Die Inspektion erfolgt freiwillig. Als Fahrzeugbesitzer ist man nicht dazu verpflichtet, eine Kfz-Werkstatt aufzusuchen und das Fahrzeug überprüfen zu lassen. Allerdings ist es empfehlenswert, sein Fahrzeug in regelmäßigen Abständen einer Inspektion zu unterziehen - unter anderem schon deshalb, weil zunehmend mehr Hersteller dazu übergehen und die Fahrzeuggarantie nur dann aufrecht erhalten, wenn regelmäßige Inspektionen von Vertragswerkstätten durchgeführt werden. Mit regelmäßig ist übrigens keine zeitliche Komponente gemeint, stattdessen bezieht sich dies auf die Laufleistung des Fahrzeugs.
Jede Inspektion wird im so genannten Scheckheft des Fahrzeugs eingetragen. Beim Verkauf des Fahrzeugs kann mit Hilfe des Scheckhefts aufgezeigt werden, zu welchen Zeitpunkten entsprechende Fahrzeuguntersuchungen durchgeführt wurden – was sich bei einem gepflegten Scheckheft auf den erzielbaren Verkaufserlös sehr positiv auswirken kann.
Neben der Inspektion gibt es noch die so genannte Hauptuntersuchung, die entweder durch den TÜV oder zumindest durch einen Mitarbeiter der TÜVs vorgenommen wird. Im Gegensatz zur Kfz-Inspektion stellt sie keine freiwillige Überprüfung des Fahrzeugs dar. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens alle zwei Jahre durchgeführt werden, damit das Fahrzeug seine Zulassung behalten darf.







