Insassenunfallversicherung
Allerdings sehen viele Experten die Insassenunfallversicherung mit kritischen Augen. Schließlich berührt sie Versicherungsbereiche, die eigentlich durch andere Policen abgedeckt werden. Gesundheitliche Schäden sind zum Beispiel in der Krankenversicherung versichert. Im Fall der Invalidität tritt zudem der Leistungsfall für die Renten- oder Unfallversicherung ein. Handelt es sich bei dem Fahrer des Fahrzeugs nicht um den Unfallverursacher, kommt zudem die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Unfallteilnehmers für Schäden auf, sofern dieser für den Verkehrsunfall verantwortlich war. Verfügt der Verursacher dagegen über keine Haftpflichtversicherung oder ist nicht zahlungsfähig, erweist sich eine Insassenunfallversicherung durchaus als nützlich.
Auch Unfälle mit Tieren im Straßenverkehr werden durch eine Insassenunfallversicherung abgedeckt. Allerdings umfasst der Versicherungsschutz lediglich Fahrten mit dem eigenen Pkw, solange es sich bei dem Fahrer um eine der berechtigten Personen handelt. Daneben nimmt die Versicherung die Ansprüche der Insassen auch dann wahr, wenn der Fahrer für den Verkehrsunfall verantwortlich war. Die Schuldfrage spielt im Rahmen der Insassenversicherung keine Rolle.
Wer sich als Fahrzeughalter für den Abschluss einer solchen Police entscheidet, hat meist die Wahl zwischen verschiedenen Versicherungsmodellen. Zum einen kann man sich für die Zahlung einer Pauschale und damit die Versicherung aller Plätze im Fahrzeug entscheiden. Eine andere Option ermöglicht die Versicherung einzelner Plätze im Fahrzeug. So ist es beispielsweise möglich, nur den Fahrer oder den Beifahrer eines Autos zu versichern.







