Hauptuntersuchung (HU)
Dabei gelten hier für die verschiedenen Fahrzeugtypen höchst unterschiedliche gesetzliche Vorgaben was die Durchführung und den zeitlichen Abstand der einzelnen Untersuchungen betrifft. Besitzer von zugelassenen Pkws müssen sich ab der zweiten Hauptuntersuchung alle zwei Jahre dieser Prozedur unterziehen. Handelt es sich dagegen um einen Neuwagen, so verstreichen bis zur ersten HU 36 Monate. Kraftfahrzeuge, die der Beförderung von Personen dienen, müssen im Gegensatz dazu einmal pro Jahr zur Hauptuntersuchung angemeldet werden.
Die technische Überprüfung übernehmen hier aber keine Behörden der Bundesrepublik Deutschland, sondern eigens auf die Untersuchungen spezialisierte Prüforganisationen, die über eine staatliche Anerkennung verfügen müssen. Allerdings handelt es sich an dieser Stelle nicht nur um den TÜV, auch andere Prüfer können die Hauptuntersuchung vornehmen.
Der Nachweis über eine erfolgreich bestandene HU wird in Form einer runden Plakette für jeden klar sichtbar am hinteren Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht. Die eckige Prüfplakette am vorderen Nummernschild gibt Auskunft über die Abgasuntersuchung. Beide Prüfzeichen werden in einer ähnlichen Art und Weise gelesen. In der Mitte wird das Jahr der nächsten Untersuchung angegeben und die obere Zahl gibt Auskunft über den Monat des entsprechenden Jahres. Sollte der Termin für die Anmeldung verpasst werden, wird die Prüfplakette auf den entsprechenden Zeitpunkt zurückdatiert.




