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Hauptuntersuchung (HU)

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu garantieren ist sicher eines der Hauptanliegen der deutschen Ordnungsorgane. Schließlich geht von den verschiedenen Formen der Kraftfahrzeuge ein hohes Unfallrisiko aus, welches durch technische Mängel noch weiter wächst. Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, Regelungen einzuführen, mit denen sich der technische Zustand von Kraftfahrzeugen überwachen lässt. Einen der wichtigsten Eckpfeiler dieses Sicherheitsdenkens baut die sogenannte Hauptuntersuchung auf, welche auch einfach kurz als HU bezeichnet wird. Mit deren Hilfe soll die Mängelfreiheit der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge überwacht werden. Daneben steht auch die Erkennung von Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer und den Fahrer im Vordergrund.

Dabei gelten hier für die verschiedenen Fahrzeugtypen höchst unterschiedliche gesetzliche Vorgaben was die Durchführung und den zeitlichen Abstand der einzelnen Untersuchungen betrifft. Besitzer von zugelassenen Pkws müssen sich ab der zweiten Hauptuntersuchung alle zwei Jahre dieser Prozedur unterziehen. Handelt es sich dagegen um einen Neuwagen, so verstreichen bis zur ersten HU 36 Monate. Kraftfahrzeuge, die der Beförderung von Personen dienen, müssen im Gegensatz dazu einmal pro Jahr zur Hauptuntersuchung angemeldet werden.

Die technische Überprüfung übernehmen hier aber keine Behörden der Bundesrepublik Deutschland, sondern eigens auf die Untersuchungen spezialisierte Prüforganisationen, die über eine staatliche Anerkennung verfügen müssen. Allerdings handelt es sich an dieser Stelle nicht nur um den TÜV, auch andere Prüfer können die Hauptuntersuchung vornehmen.

Der Nachweis über eine erfolgreich bestandene HU wird in Form einer runden Plakette für jeden klar sichtbar am hinteren Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht. Die eckige Prüfplakette am vorderen Nummernschild gibt Auskunft über die Abgasuntersuchung. Beide Prüfzeichen werden in einer ähnlichen Art und Weise gelesen. In der Mitte wird das Jahr der nächsten Untersuchung angegeben und die obere Zahl gibt Auskunft über den Monat des entsprechenden Jahres. Sollte der Termin für die Anmeldung verpasst werden, wird die Prüfplakette auf den entsprechenden Zeitpunkt zurückdatiert.