Haftpflichtversicherung (KFZ Haftpflicht)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich gleich über mehrere Schadensarten. Neben Personenschäden werden vom Versicherer auch Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden reguliert. Somit sind alle wichtigen Schadensansprüche, die von Dritten geltend gemacht werden können, abgedeckt.
Was die Höhe der Deckung betrifft, so kann diese von Versicherer zu Versicherer ganz unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung. Diese beläuft sich für Personenschäden auf einen Betrag von 2,5 Millionen Euro, bei Sachschäden auf 0,5 Millionen Euro. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften besteht jedoch die Möglichkeit, die Deckung auf eine unbegrenzte Höhe zu erweitern, was meist nur eine geringfügige Beitragserhöhung zur Folge hat. Für Schäden, die über die Deckung der Versicherung hinausreichen, haften je nach Schadensfall bzw. Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter oder der Fahrer.
Im Ausland bzw. bei ausländischen Versicherungsgesellschaften können bezüglich der Deckung ganz andere Bedingungen vorherrschen. Unter anderem besteht aus diesem Grund die Möglichkeit, den Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung durch einen Schutzbrief zu erweitern. Sollte man im Ausland in einen Unfall verwickelt werden und die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden nicht aufkommen wollen oder deren Deckung nicht ausreichen, so springt der eigene Versicherer ein.
Wer sich mit dem grundlegenden Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zufrieden geben möchte – beispielsweise weil man im Schadensfalls auch die Regulierung von Schäden wünscht, die das eigene Fahrzeug betreffen – so erfordert dies den Abschluss einer Teil- oder gar Vollkaskoversicherung.
Bezüglich des Versicherungsbeitrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt zu sagen, dass dieser von den Versicherungsgesellschaften teilweise auf ganz unterschiedliche Art und Weise berechnet wird. Neben der Schadenfreiheitsklasse können noch ganz andere Faktoren, wie zum Beispiel das Alter des Fahrzeughalters oder auch der Fahrzeugtyp auf die Beitragshöhe Einfluss nehmen.
Wie einleitend bereits erwähnt wurde, handelt es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Wer mit einem nicht versicherten Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, der handelt unverantwortlich, da er ein hohes Risiko eingeht. Sollte es unter diesen Begebenheiten zu einem Unfall kommen, so haftet der Fahrer mit seinem gesamten Privatvermögen. Wegen des hohen Risikos ist das Fahren ohne Versicherung verboten und kann mit hohen Strafen geahndet werden.




