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Grobe Fahrlässigkeit

Der Begriff Fahrlässigkeit ist Bestandteil der Rechtssprache und wird dort in unterschiedlicher Weise gebraucht. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass eine Fahrlässigkeit dann vorliegt, wenn eine Person nicht achtsam gehandelt hat. Die fehlende Achtsamkeit kann unter bestimmten Bedingungen sogar eine Strafe nach sich ziehen.

Bei der groben Fahrlässigkeit handelt es sich um eine besondere Auslegung der Fahrlässigkeit. Auch Autofahrern kann eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden, was sie unter Umständen den Versicherungsschutz kosten kann. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass Versicherungen die Zahlung verweigern, weil die Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt haben. Da hilft oft nicht mal mehr die Rechtsschutzversicherung.

Es ist nicht so, dass der Versicherungsschutz sofort verloren geht, wenn jemand fahrlässig handelt. Stattdessen kommt es immer auf den Grad der Fahrlässigkeit sowie auf den jeweiligen Einzelfall an. Außerdem kann eine grob fahrlässige Handlungsweise auch noch ganz andere Konsequenzen als nur den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass es vor Gericht zu einer Verurteilung kommt und der Autofahrer bestraft wird.

Ob jemand fahrlässig oder grob fahrlässig handelt, hängt – wie bereits erwähnt wurde – vom Einzelfall bzw. vom jeweiligen Tatbestand ab. Wenn zum Beispiel ein Autofahrer beim Spurwechsel den Schulterblick vergisst, handelt er fahrlässig – allerdings noch lange nicht grob fahrlässig. Anders sieht es aus, wenn er sich unter dem Einfluss von Drogen hinter das Steuer seines Fahrzeugs setzt. Denn jeder Autofahrer weiß ganz genau, dass das Autofahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen nicht gestattet ist und eine Straftat darstellt. Selbst wenn der geistige Zustand der Person durch die Drogen beeinträchtigt wird, schützt dies nicht vor Strafe.

Letzten Endes existiert ein großes Spektrum an fahrlässigen Handlungsarten, die Tag für Tag Tausende von Autofahrern an den Tag legen. Hierbei muss es sich auch nicht immer um Verkehrsdelikte handeln. Wenn beispielsweise Wertsachen sichtbar in einem Cabrio mit geöffnetem Verdeck auf einem stark frequentierten Parkplatz zurückgelassen werden, handelt der Autofahrer ebenfalls grob fahrlässig.

Einen Artikel mit Beispielen zur groben Fahrläassigkeit finden Sie in unserem KFZ- Blog.



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