Geschwindigkeitskontrolle (Gegenmaßnahmen)
Dass dabei der legale Rahmen regelmäßig überschritten wird, ist fast logisch. Schließlich führen Polizei und Ordnungsamt die Verkehrsüberwachung zu einem bestimmten Zweck durch. Was ist als Gegenmaßnahme aber erlaubt? Die Liste der Möglichkeiten ist in diesem Fall relativ kurz, Autofahrer können nur wenig tun, um sich einer Geschwindigkeitskontrolle auf legalem Wege zu entziehen. Eine Variante wäre zum Beispiel das Verfolgen der Verkehrsmeldungen im Rundfunk. Immer wieder geben einige Verkehrsteilnehmer Informationen über aktive Überwachungen an Radiosender weiter.
Um sich gegen eine unrechtmäßige Strafe zu schützen, hilft dagegen in einigen Fällen die Dokumentation des Umfelds der Kontrolle, da Rechtsvorschriften durch die ausführenden Vertreter der Ordnungsbehörden nicht immer befolgt werden. So manches Foto der Umgebung und Ausrichtung des Kontrollgerätes hat einen Autofahrer schon vor dem Bußgeld bewahrt.
Dass CDs durch ihre Oberfläche den Blitz reflektieren und somit den Fahrer unkenntlich machen, gehört übrigens ins Reich der Märchen. Statt ein One-Hit-Wonder hinterm Spiegel, hat der Fuß vom Gaspedal einen wesentlich größeren Nutzen.
Die Liste der illegalen Methoden, mit denen sich Autofahrer strafbar machen, ist erstaunlich lang. Ganz oben auf der Liste steht die Lichthupe. Wer aber damit den Gegenverkehr auf eine Radarfalle aufmerksam macht, muss selbst mit Sanktionen rechnen, da dieses Vorgehen in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Einen wirksamen Schutz versprechen dagegen Geräte, die zum Beispiel den Besitzer vor Radarfallen warnen (Radarwarner) oder gar die Messung behindern sollen. Letztere werden unter der Bezeichnung Radar-Jammer oder Laserblinder vertrieben. Der Einsatz solcher Geräte ist allerdings nicht erlaubt und wird mit Bußgeldern oder Punkten in Flensburg bestraft. Zusätzlich wird die Wirksamkeit häufig dem Preis nicht gerecht. Technische Lösungen gegen Verkehrskontrollen sind also durchaus mit Vorsicht zu genießen.




