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Gebrauchtwagenkasko / Gebrauchtwagen Kasko-Versicherung

Eine Gebrauchtwagenkasko beinhaltet analog zur Teil- und Vollkaskoversicherung eines Neuwagens den Schutz des eigenen PKW vor selbstverschuldeten Unfällen und daraus resultierenden Schäden am eigenen PKW. Weiter umfasst der Versicherungsschutz durch eine Gebrauchtwagenkasko auch alle jene Leistungen, die eine Teilkaskoversicherung bietet. So sind Diebstahl und Schäden durch Sturm und Hagel ebenso abgedeckt wie Vandalismus und Glasschäden. Je nach Schaden und Inanspruchnahme von Partnerwerkstätten können bestimmte Selbstbeteiligungssätze vereinbart werden. Auch ist meist ein Schadensschutz bei Aufenthalten im Ausland Teil des Angebots.

Nicht wenige Fahrzeughalter eines Gebrauchtwagen kündigen nach einigen Jahren ihre Vollkasko- und teilweise gar ihre Teilkaskoversicherung, sobald ihr vormals neuer Wagen an Jahren gewinnt und dadurch zwangsläufig an Wert verliert. Nun bieten einige Versicherungsgesellschaften eine speziell für Gebrauchtwagen konzipierte Versicherung an, welche die Leistungen der Voll- und Teilkasko einschließt. Dadurch soll verhindert werden, dass zahlreiche Gebrauchtwagenbesitzer nach einigen Jahren den Kaskoschutz zugunsten der günstigeren Haftpflichtversicherung austauschen. Dabei ist für die Fahrzeughalter meist das Verhältnis zwischen Gebrauchtwagenwert und Versicherungsprämie ein Entscheidungskriterium, um sich für oder gegen das Weiterführen einer Kaskoversicherung zu entscheiden. Daher bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen neben der Gebrauchtwagenkasko auch die Möglichkeit an, dass ihre Kunden den Wert ihres Gebrauchtwagens von professionellen Sachverständigen schätzen lassen – und dies kostenfrei.

Auf diese Weise erhält der Versicherungsnehmer einen verlässlichen Wert, anhand dessen er abwägen kann, ob sich eine Gebrauchtwagenkasko für ihn lohnt. Gerade, wenn die Frage aufkommt, in welcher Relation die jährlichen Versicherungsprämien zu einem Totalschaden stehen bzw. was man spart, wenn man das Auto nach einigen Jahren nur noch durch die Haftpflichtversicherung schützen lässt, lohnt sich ein Gutachten. In der Regel bieten die Versicherungen Teilkaskoversicherungen für Fahrzeuge an, die mindestens 3 Jahre alt sind, also den steilsten Wertverfall bereits hinter sich haben. Die Staffelung der Selbstbeteilungsbeiträge im Schadensfall kann helfen, einen Versicherungsschutz abzuschließen, der dem Wert (Buchwert oder auch ungefährer Verkaufswert) des eigenen Fahrzeugs am ehesten entspricht.




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