GEZ - Gebühreneinzugszentrale
Wenn von der Gebühreneinzugszentrale die Rede ist, denken viele Menschen automatisch an TV-Geräte – hinsichtlich der Radiogeräte ist anzumerken, dass diese oftmals vergessen oder schlichtweg außer Acht gelassen werden. Allerdings werden für die Nutzung von Radios ebenso Gebühren erhoben. Dieser Tatsache sollte man sich bewusst sein, insbesondere wenn man kein Fernsehgerät besitzt. Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass man ein Radio besitzt und zumindest für dieses Gerät Rundfunkgebühren entrichten muss.
Besonders Autofahrer vergessen immer wieder ihre Autoradios anzumelden. Dabei ist man dazu verpflichtet, eine solche Anmeldung vorzunehmen. Immerhin sind die Rundfunkgebühren an das Gesetz geknüpft: Sollte man seine Rundfunkempfänger nicht anmelden und keine Gebühren bezahlen (unabhängig davon, ob man von der GEZ kontrolliert wird oder ob man bei dieser erfasst ist), so kann man unter Umständen in große Schwierigkeiten mit der GEZ geraten. Daher sind alle Autofahrer dazu angehalten, ihre Autoradios anzumelden.
Sofern man bereits ein Radio angemeldet hat und somit entsprechende Gebühren entrichtet, macht es für Privatpersonen keinen Unterschied, wenn weitere Geräte angemeldet werden. Selbst wenn man weitere Radioempfänger wie zum Beispiel Autoradios besitzt, werden für diese keine weiteren Gebühren fällig. Daher braucht man sich vor der GEZ auch nicht zu fürchten.
Sollte man hingegen ein Auto mit eingebautem Radio besitzen und keine GEZ-Gebühren entrichten, so geht man ein hohes Risiko ein: Sollte die GEZ dies herausfinden, muss das Radio nicht nur angemeldet werden, sondern es kann unter Umständen sogar eine Strafzahlung fällig werden. Deshalb ist es immer besser, Autoradios unmittelbar anzumelden.







