GAP-Versicherung für Leasingfahrzeuge
GAP-Versicherungen ersetzen also jenen Restbetrag des Leasingvertrages, der am Schadenstag noch offen ist, haften aber nicht für weitere Kosten, die durch Nachforderungen des Leasingpartners aufgrund von zu viel gefahrenen Kilometern oder durch Abmeldekosten, etc. entstanden sind. Ebenso werden keine Zahlungen berücksichtigt, die fällige, aber nicht bezahlte Leasingraten betreffen. Da der Wiederbeschaffungswert sich am Zustand misst, welches das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall hatte, der Ablösewert bezüglich des Leasingvertrages gerade am Anfang des Leasingvertrages und bei noch wenig geleisteten Leasingraten jedoch meist höher ist, ist somit die „gap“ (engl. Lücke) gerade in dieser Zeit sehr hoch. Insofern spricht die GAP-Versicherung vor allem jene Leasingnehmer an, deren Fahrzeug einen noch sehr hohen Ablösewert hat, während der tatsächliche Wiederbeschaffungswert gerade in diesen ersten Jahren im Vergleich zum Neupreis des Wagens überproportional abnimmt. Je teurer also ein Auto bezüglich seines Ablösewertes, desto dringender die Notwendigkeit, eine GAP-Versicherung abzuschließen, da im Schadensfall oder bei Diebstahl die Differenz durch die antiproportionale Entwicklung von Wiederbeschaffungs- und Ablösewert innerhalb der ersten Jahre sehr groß ist und ohne GAP-Versicherung vom Versicherungsnehmer getragen werden muss.







