Erklärungen zum Buchstaben G
Hier geht es um Fachbegriffe mit dem Anfangsbuchstaben G, angefangen beim Ganzjahresreifen, vorbei an Gefährdungshaftung und heißen Glühkerzen und abgeschlossen mit dem Gurtwarner.
- Ganzjahresreifen -auch als Allwetterreifen bekannt. Kompromiss aus Sommerreifen und Winterreifen.
- GAP-Versicherung - dient der Begleichung der Differenz zwischen dem Betrag, welchen die Vollkaskoversicherung zahlt und den noch offen stehenden Leasing-Raten bzw. Schadensbeträgen.
- Garagenrabatt - wer seinen Pkw überwiegend in einer Garage parkt, kann bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften den so genannten Garagenrabatt geltend machen.
- Gasmotor - Ein Gasgemisch wird in einer Brennkammer mittels Selbstzündung oder durch einen Zündfunken entflammt und verbrennt dabei explosionsartig.
- Gebrauchtwagen - ein Kraftfahrzeug, das schon mindestens einen Vorbesitzer hatte.
- Gebrauchtwagenbewertung - Bestimmung des Kaufpreises beim Kauf/Verkauf eines Gebrauchtwagens.
- Gebrauchtwagenkasko - Schutz des eigenen PKW vor selbstverschuldeten Unfällen und daraus resultierenden Schäden am PKW, umfasst auch alle Leistungen einer Teilkaskoversicherung.
- Gefährdungshaftung - diesem Rechtsgrundsatz liegt die Annahme zugrunde, dass einige Gegenstände bereits im normalen Betrieb eine Gefahr für andere darstellen.
- Gepäckträger -
- Geschwindigkeitskontrolle - eine Kontrollmaßnahme im öffentlichen Straßenverkehr von Polizei und Ordnungsamt zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
- Getriebe - überträgt und wandelt Drehbewegungen so, dass die Motordrehzahl auf die Antriebsdrehzahl übersetzt wird.
- GEZ - Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale. Zieht die Gebühren für angemeldete Fernseher und Radiogeräte ein und verteilt die Gelder an die einzelnen Rundfunkanstalten.
- GEZ-Gebühren - Beiträge, die von den öffentlichen Sendeanstalten für die Nutzung von Fernseh- und Radiogeräten erhoben werden.
- Glühkerze - wird benötigt, damit sich das Kraftstoffgemisch (Diesel) im Zylinder des Motors entzünden kann.
- Grobe Fahrlässigkeit - eine besondere Auslegung der Fahrlässigkeit, die unter Umständen den Versicherungsschutz kosten kann.
- Gurtstraffer - verringert bei einem Unfall schlagartig die Länge des Gurtes und presst so den Insassen förmlich in den Sitz. Das bedeutet ein deutlich geringeres Verletzungsrisiko.
- Gurtwarner - eine technische Lösung, die dazu beitragen kann, dass sich sämtliche Fahrzeuginsassen anschnallen.







