Autoversicherung Online
Autoversicherung Vergleich Online

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X-Z

Führerschein-Tourismus

Nach einer Trunkenheitsfahrt brummt bei einigen Verkehrssündern nicht nur der Kopf. Auch an ganz anderer Stelle haben zu viel Bier, Schnaps und das eine oder andere Glas Wein deutliche Spuren hinterlassen, nämlich beim Thema Führerschein. Wer in Deutschland mit mehr als 1,1 Promille Blutalkohol hinterm Lenkrad erwischt wird, muss sich in der Regel auf harte Zeiten einstellen. Neben Bußgeld sowie Eintragungen im Zentralregister Flensburg zieht ein solch schwerwiegender Übertritt noch ganz andere Konsequenzen nach sich, denn der Führerschein kann über einen sehr langen Zeitraum entzogen werden.

Über welchen Zeitraum sich die Sperrfrist am Ende wirklich erstreckt, das entscheiden deutsche Richter. Zwei Jahre oder mehr liegen hier aber durchaus im Bereich des Möglichen. Für Verkehrssünder war damit lange Zeit das letzte Wort gesprochen. Allerdings bot und bietet das engere Zusammenrücken der europäischen Staaten im Rahmen der EU das eine oder andere Schlupfloch. Schuld sind Regelungen aus Brüssel, die leider auch in Flensburg und Berlin Gehör finden müssen, nachdem Führerscheine der Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit auch in anderen Ländern der EU behalten, selbst wenn hier dir Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Diese Tatsache hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass einige Verkehrssünder nicht auf ein Auslaufen der Sperrfrist gewartet haben, sondern sich im europäischen Ausland um eine „Alternative“ bemüht haben. Besonders beliebt waren dabei vor allem Polen und Tschechien, da hier mit relativ geringen Kosten zu rechnen war. Umgangssprachlich verharmlosend als Führerschein-Tourismus bezeichnet boten diese Schlupflöcher in den vergangenen Jahren willkommene Möglichkeiten, um deutsches Recht ungehindert zu umgehen. Eine Tatsache, welche auch in der EU immer wieder zu Diskussionen geführt hat.

Allerdings dürfte es in absehbarer Zeit mit dieser Form der Umgehung eines Führerscheinentzuges vorbei sein, denn ab 19. Januar 2009 treten Neuregelungen in Kraft, auf deren Grundlage Deutschland die Anerkennung ausländischer Führerscheine ablehnen kann, falls hierzulande der Führerschein bereits entzogen wurde. Damit dürfte es Verkehrssündern wesentlich schwerer fallen, auf deutschen Straßen vor Ablauf ihrer Sperrfrist wieder Fuß zu fassen.




KFZ Versicherungsvergleich 1
KFZ Versicherungsvergleich 2
KFZ Versicherungsvergleich 3