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Führerschein

Für einen großen Teil der deutschen Jugendlichen ist der Führerschein sicher eine der wichtigsten Vorteile, die mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres verbunden ist. Ab diesem Zeitpunkt darf jeder, der sich im Besitz eines solchen Dokumentes befindet, selbstständig ein Kraftfahrzeug führen. Und sicher rückt mit dem Führerschein der Traum von einem eigenen Auto wieder ein Stück näher. Aber vor diesem Vergnügen wartet auf jeden Fahranfänger ein hartes Stück Arbeit, denn vor dem Erhalt des Führerscheins müssen theoretische und praktische Grundlagen erlernt und vor allem eine festgelegte Anzahl an Fahrstunden absolviert werden. Erst nach dem erfolgreichen Bestehen aller Prüfungen winkt der Führerschein.

Allerdings berechtigt ein Führerschein nicht zum unbeschränkten Einsatz auf den Straßen der Bundesrepublik und im Ausland. Lediglich die im Führerschein eingetragenen Fahrzeugklassen dürfen durch den Inhaber geführt werden. Der Grund für diese Regelung ist recht einfach zu verstehen: ein Lkw von einem Leergewicht weit über 5 t stellt an den Fahrer ganz andere Ansprüche als ein Kleinwagen mit nur 60 PS und wenigen hundert Kilogramm Leergewicht. Im Zuge der EU-Standardisierungen sind in den letzten Jahren auch die einzelnen Führerscheinklassen der unterschiedlichen Mitgliedsstaaten einer einheitlichen Regelung gewichen, die gerade für die deutschen Autofahrer mit einer deutlichen Einschränkung verbunden ist, was die einzelnen Klassen betrifft.

War es früher möglich, mit einem herkömmlichen Führerschein der Klasse 3 Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 t zu bewegen, ist das zulässige Gewicht auf 3,5 t reduziert worden. Weiterhin sehen sich Fahranfänger mit weiteren Einschränkungen gerade in den ersten zwei Jahren konfrontiert, denn innerhalb der Probezeit stehen die Fähigkeiten quasi auf dem Prüfstand und es gelten in diesem Zusammenhang einige Sonderregelungen, was zum Beispiel das Fahren unter Einfluss von Alkohol betrifft. Eine weitere Einschränkung gilt für alle Besitzer eines Führerscheins: obwohl dieser auf unbestimmte Dauer vergeben wird, können die deutschen Behörden einen hier ausgestellten Führerschein auch wieder entziehen, sobald das Verhalten im Straßenverkehr eine solche Maßnahme notwendig macht.




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