Führerschein
Allerdings berechtigt ein Führerschein nicht zum unbeschränkten Einsatz auf den Straßen der Bundesrepublik und im Ausland. Lediglich die im Führerschein eingetragenen Fahrzeugklassen dürfen durch den Inhaber geführt werden. Der Grund für diese Regelung ist recht einfach zu verstehen: ein Lkw von einem Leergewicht weit über 5 t stellt an den Fahrer ganz andere Ansprüche als ein Kleinwagen mit nur 60 PS und wenigen hundert Kilogramm Leergewicht. Im Zuge der EU-Standardisierungen sind in den letzten Jahren auch die einzelnen Führerscheinklassen der unterschiedlichen Mitgliedsstaaten einer einheitlichen Regelung gewichen, die gerade für die deutschen Autofahrer mit einer deutlichen Einschränkung verbunden ist, was die einzelnen Klassen betrifft.
War es früher möglich, mit einem herkömmlichen Führerschein der Klasse 3 Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 t zu bewegen, ist das zulässige Gewicht auf 3,5 t reduziert worden. Weiterhin sehen sich Fahranfänger mit weiteren Einschränkungen gerade in den ersten zwei Jahren konfrontiert, denn innerhalb der Probezeit stehen die Fähigkeiten quasi auf dem Prüfstand und es gelten in diesem Zusammenhang einige Sonderregelungen, was zum Beispiel das Fahren unter Einfluss von Alkohol betrifft. Eine weitere Einschränkung gilt für alle Besitzer eines Führerscheins: obwohl dieser auf unbestimmte Dauer vergeben wird, können die deutschen Behörden einen hier ausgestellten Führerschein auch wieder entziehen, sobald das Verhalten im Straßenverkehr eine solche Maßnahme notwendig macht.







