Feinstaubplakette
Die Feinstaubplakette (auch Umweltplakette genannt) dient der Kennzeichnung von motorisierten Personen- und Lastkraftwagen hinsichtlich deren Emissionsgrad von Feinstaub. Am 1. März 2007 ist die so genannte Feinstaubverordnung in Kraft getreten, die zur Verringerung der Feinstaubemission beitragen soll. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass Fahrzeuge mit hoher Feinstaubemission bestimmte Gebiete, die so genannten Umweltzonen, nicht passieren dürfen.
Wer eine Umweltzone mit einem Fahrzeug befährt, das keine Feinstaubplakette aufweist oder nicht den Vorschriften der jeweiligen Umweltzone entspricht, begeht einen Gesetzesverstoß. Solch ein Verstoß kann mit einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von 40 Euro (Stand 2008) geahndet werden.
Die Feinstaubverordnung sieht vier unterschiedliche Schadstoffgruppen vor, die jeweils anhand einer eigenen Plakette gekennzeichnet werden. In die Schadstoffgruppe 1 fallen Fahrzeuge, die eine besonders hohe Schadstoffemission haben, in die Schadstoffgruppe 4 fallen die Fahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen. Es folgt eine Übersicht der jeweiligen Plakettenfarben:
- Schadstoffgruppe 1: Keine Zuteilung einer Plakette
- Schadstoffgruppe 2: Rot
- Schadstoffgruppe 3: Gelb
- Schadstoffgruppe 4: Grün







