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Fahrzeugbrief

Bis Ende September 2005 gab es in Deutschland den Fahrzeugbrief, bei welchem es sich um eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr handelt. Am ersten Oktober wurde er von der so genannten Zulassungsbescheinigung abgelöst, die in allen Ländern der Europäischen Union eingeführt wurden. Allerdings spielt der Fahrzeugbrief immer noch eine bedeutende Rolle - zumindest dann, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen geht, die vor dem 1. Oktober 2005 zugelassen wurden und somit noch nicht über eine Zulassungsbescheinigung verfügen.

Auf dem Fahrzeugbrief sind sowohl Informationen über das Fahrzeug als auch über den Eigentümer zu finden. Es folgt eine kurze Übersicht aller wichtigen Fahrzeuginformationen, die auf dem Dokument zu finden sind. Da wäre zunächst die Fahrzeugidentifikationsnummer, anhand welcher das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Bei älteren Fahrzeugen kann es unter Umständen auch vorkommen, dass anstatt der Fahrzeugsidentifikationsnummer die Fahrgestellnummer eingetragen ist.

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Des weiteren geht aus dem Fahrzeugbrief hervor, um welche Art um Fahrzeug es sich handelt. Die so genannte Typschlüsselnummer gibt über den so genannten Fahrzeugtyp Auskunft. An ihr kann man zum Beispiel erkennen, ob es sich beim jeweiligen Fahrzeug um eine Limousine oder um ein Geländefahrzeug handelt. Außerdem wird der so genannte Schadstoffschlüssel angegeben, der über die Höhe der Kfz-Steuer entscheidet. Gleichzeitig verkörpert der Fahrzeugbrief auch die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr. Aus diesem Grund muss er vom Eigentümer oder von einem berechtigten Stellvertreter auf der Zulassungsstelle vorgelegt werden, damit das Kfz-Kennzeichen zugeteilt werden kann.

Der Fahrzeugbrief gibt auch Auskunft über den Fahrzeugeigentümer. Der jeweilige Eigentümer wird (wenn er das Kraftfahrzeug zulassen möchte) in den Brief mitsamt Anschrift eingetragen. Sofern es frühere Eigentümer gibt, sind diese ebenfalls eingetragen – bis zu sechs Eigentümer / Voreigentümer können im Fahrzeugbrief eingetragen sein. Gerade für Käufer sind diese Eintragungen sehr interessant, da sie mitunter auf die Vorgeschichte des Fahrzeugs schließen lassen.

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