Fahrtrichtungsanzeiger
Durch die Inbetriebnahme der Warnblinkanlage wird der fließende Verkehr auf eine Notsituation wie etwa Reifenschäden oder technische Defekte hingewiesen und kann das eigene Verhalten an diese Situation anpassen. Für Deutschland regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung, kurz StVZO, unter anderem auch die Anforderungen, welche durch einen Fahrtrichtungsanzeiger zu erfüllen sind. Neben der Anzahl, bei Kraftfahrzeugen wie Motorrädern und Pkw jeweils vorn und hinten 2 Stück paarweise angeordnet, existieren auch Vorschriften, die genau regeln, mit welcher Frequenz ein Blinker Lichtsignale abgeben muss und in welcher Farbe. Für Deutschland und Europa gilt der Grundsatz, dass hier ein gelber Farbton für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgegeben ist.
Was die Bedienung des Blinkers betrifft, so sorgen Kreisverkehr und abbiegende Hauptstraße oft für Verwirrung. In der letztgenannten Situation muss dann geblinkt werden, wenn man der Hauptstraße folgen will. Bei der Geradeausfahrt in eine Seitenstraße wird der Fahrtrichtungsanzeiger dagegen nicht betätigt. Gleiches gilt für das Einfahren in einen Kreisverkehr, hier kommt der Blinker erst beim Verlassen zum Einsatz. Diese Regelung kann allerdings nationalen Unterschieden unterliegen, weshalb beim Urlaub außerhalb Deutschlands ein Blick in die regionalen Verkehrsregeln nicht schaden kann.
Wann sollte aber die Warnblinkanlage eingesetzt werden? Wie bereits angesprochen natürlich in Notsituationen, daneben empfiehlt sich die Betätigung aber auch beim Auffahren auf ein Stau-Ende. Auf diese Art und Weise werden nachfolgende Autofahrer auf das Hindernis aufmerksam gemacht und können rechtzeitig auf den Stau reagieren. Eine Verwendung als Einparkhilfe stellt dagegen eine Ordnungswidrigkeit dar.




