Fahrtenbuch
Beim ersten Bereich handelt es sich um die gesetzliche Auflage. Wenn ein Kraftfahrer schwerwiegend gegen die geltenden Vorschriften im Straßenverkehr verstoßen hat, kann ihm auferlegt werden, sämtliche Fahrten zu dokumentieren. Sollte gegen diese Auflage verstoßen werden, drohen Geldstrafen sowie Punkte in Verkehrszentralregister.
Auch wenn es um das Thema Steuern geht kann das Führen eines Fahrtenbuchs als verpflichtend gelten. Sobald Unternehmen oder Selbständige ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge steuerlich geltend machen wollen und dabei anhand von Kilometerpauschalen abrechnen möchten, gilt es als erforderlich, sämtliche Fahrten zu dokumentieren.
In anderen Bereichen verhält es sich so, dass Fahrtenbücher freiwillig geführt werden. Dies trifft sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu. Die Gründe, weshalb in diesen Bereichen eine entsprechende Dokumentation vorgenommen wird, können letztlich ganz verschieden sein. Im Unternehmensbereich geht es zumeist darum, ein effizientes Fuhrparkmanagement zu betreiben.
Die Führung eines Fahrtenbuchs hat unter Einhaltung bestimmter Grundsätze zu erfolgen. Sofern die Dokumentation aufgrund einer gerichtlichen Auflage oder aus steuerlichen Gründen erfolgt, hat sie ordnungsgemäß zu sein. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Dokumentation lückenlos und zeitnah erfolgt. Des Weiteren hat sie auf eine Art und Weise zu erfolgen, die als manipulationssicher gilt.
In den meisten Fällen wird die Anfertigung der einzelnen Einträge immer noch manuell bzw. von Hand vorgenommen. Doch schon heute ist es aufgrund der GPS-Technologie möglich, elektronische Fahrtenbücher zu führen. Es ist davon auszugehen, dass sie die elektronischen Fahrtenbücher durchsetzen werden – insbesondere im gewerblichen Bereich, da sie mehr Komfort bieten und als manipulationssicher gelten.







