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Fahrlässigkeit

Dieser Begriff spielt in der deutschen Rechtsprechung und dem Versicherungswesen eine besondere Rolle und ist immer wieder Streitpunkt zwischen unterschiedlichen Parteien, wenn es um die Regulierung eines aufgetretenen Schadens geht. Umgangssprachlich lässt sich die Fahrlässigkeit am ehesten mit dem Begriff des Leichtsinns beschreiben, allerdings weichen Zivil- und Strafrecht an dieser Stelle voneinander ab. Gerade im Straßenverkehr gibt die Fahrlässigkeit immer wieder Anlass zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Versicherungen und deren Mitgliedern.

Speziell die Definition, was alles von diesem Begriff eingeschlossen wird, gilt in vielen Bereichen eher als Grauzone. Entsprechend der verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten existieren zu diesem Punkt des deutschen Zivilrechts unterschiedlichste Gerichtsurteile, deren Auslegungsdifferenzen selbst bei sehr ähnlichen Fällen Betroffene stark verwirren können. Was aber beschreibt Fahrlässigkeit eigentlich genau? In der Regel wird der Begriff dann angewendet, wenn es offensichtlich ist, dass der Verursacher eines Unfalls die notwendige Sorgfalt im Straßenverkehr vernachlässigt hat.

Um den Tatbestand der Fahrlässigkeit erfüllen zu können, muss der Betroffene das Ergebnis voraussehen können, aber erwartet das Eintreten des Ereignisses nicht. Ein einfaches Beispiel hierfür ist das Vorfahrtschneiden, bei dem es sich um eine bewusste Fahrlässigkeit handelt. Ist der Schaden nicht unbedingt vorauszusehen, ließe sich aber durch mehr Sorgfalt vermeiden, wie etwa beim Ausparken, spricht man von der unbewussten Fahrlässigkeit. Wie weit die Sorgfaltspflicht allerdings genau geht, unterliegt wieder der Einschätzung einzelner Richter. Gerade die Festlegung, was als grobe Fahrlässigkeit gilt, sorgt immer wieder für Aufsehen.

Alkohol am Steuer steht hier sicher nicht zur Debatte, aber wie sieht es etwa mit dem Überfahren eines Stoppschildes aus? Wer sich mit dem Pkw im Straßenverkehr bewegt und telefoniert, geht sicher ein höheres Risiko ein, als Fahrer ohne Handy. Aber im deutschen Straßenschilderwald geht so manches Verkehrszeichen auch ohne Funktelefon unter. Ein ähnliches Beispiel betrifft Wildunfälle. Wer Rotwild ausweicht und Schäden verursacht, kann auf die Hilfe der Versicherung hoffen. Bei einem Hasen oder Fuchs ändert sich die Situation dagegen grundlegend.




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