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Fahrerflucht

Fahrerflucht ist ein Begriff, der umgangssprachlich verwendet wird, wenn sich eine Person, die an einem Unfall beteiligt ist, von diesem entfernt, ohne zuvor mit anderen Beteiligten oder Geschädigten in Kontakt zu treten oder zumindest die eigenen Kontaktdaten zu hinterlassen. Im Gesetz wird dieser Tatbestand als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet.

Eine ausführliche Definition dieses Tatbestands sowie die Benennung und Erläuterung der Folgen, die das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach sich ziehen, können an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden. Wie bei vielen anderen Rechtsthemen ist es auch in diesem Fall so, dass es sehr viele Interpretationen bzw. Auslegungsmöglichkeiten des Gesetzestextes gibt und die Folgen, die eine Fahrerflucht nach sich ziehen kann, je nach Fall ganz unterschiedlich behandelt werden. Allein zu diesem Thema ist es möglich, ganze Bücher zu füllen. Verallgemeinert kann aber Folgendes gesagt werden: Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gilt als erfüllt, wenn eine Person bewusst den Unfallort verlässt und gleichzeitig damit rechnet, unentdeckt bzw. unerkannt davonzukommen.

Bei der Fahrer- oder auch Unfallflucht handelt es sich um einen Tatbestand, der in der Praxis bzw. im Alltag vergleichsweise häufig auftritt. Polizisten stellen fest, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer ein Risiko eingehen und bewusst gegen das Gesetz verstoßen, indem sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen. Der Hintergrund der Flucht ist in so gut wie allen Fällen derselbe: Die Flüchtigen erhoffen sich, den Konsequenzen des Unfalls zu entkommen. Denn je nach Situation kann allein die Verursachung eines Unfalls schwere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eines der besten Beispiele ist Alkohol am Steuer: Alkoholisierte Autofahrer neigen laut Statistik besonders häufig dazu, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen.

Wie es im Rechtsbereich häufiger der Fall ist, existieren auch bei der Fahrerflucht gewisse Ausnahmeregelungen. Sollte es zum Beispiel vorkommen, dass ein Unfallbeteiligter von Sanitätern direkt vom Unfallort in ein Krankenhaus gebracht wird, damit er dort behandelt werden kann, liegt keine Fahrerflucht vor.




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