Erstzulassung
Was aber bezeichnet dieser Begriff genau? Die Erstzulassung bestimmt das konkrete Datum, an dem ein Fahrzeug zum ersten Mal bei einer Zulassungsstelle durch einen Besitzer angemeldet wurde. Mit ihrer Hilfe lässt sich quasi die Nutzungsdauer im Straßenverkehr bestimmten, was direkte Auswirkungen auf den Wert des Kraftfahrzeuges hat. Allerdings gelten hier auch einige Einschränkungen. Schließlich kann der betreffende Pkw bereits im Vorfeld längere Standzeiten hinter sich haben, ohne dass er währenddessen in einem größeren Umfang genutzt wurde. Um zu verhindern, dass Fahrzeuge als Neuwagen verkauft werden, welche längere Zeit als Vorführwagen im Schaufenster eines Autohändlers zugebracht haben, dürfen diese maximal zwei Jahre nach dem Verlassen des Fließbandes unverkauft bleiben. Es können also durchaus Unterschiede zwischen dem Produktionsdatum und dem Tag der Erstzulassung bestehen.
Im Rahmen der Kfz-Versicherung spielt die Erstzulassung dahingehend eine besondere Rolle, dass in einzelnen Tarifen der Teil- oder Vollkaskoversicherung eine Entschädigung zum Neuwert vorgesehen wird, sobald der Schaden einen gewissen zeitlichen Abstand zur Erstzulassung nicht überschreitet. In diesem Fall spielt das Datum der ersten Zulassung eine besondere Rolle bei der Schadensregulierung. Zudem wirkt sich dieser Zeitpunkt auch bei der Klassifizierung einzelner Fahrzeugtypen aus. Speziell sehr alte Modelle genießen nach 25 oder 30 Jahren den Status eines Oldtimers. Mit diesem Alter ist eine besondere Stellung im Rahmen der Kfz-Versicherung verbunden. Zusätzlich gelten für ältere Fahrzeuge einige Bestimmungen nicht, was die sicherheitstechnische Ausrüstung betrifft. An dieser Stelle sei nur die Ausrüstung mit Sicherheitsgurten in Oldtimern der 1930er Jahre genannt - oder der Einbau von Katalysatoren.




