Erstbesitzerrabatt
Ähnlich der Rabatte auf Garagenstellplätze, Einzelfahrer, Fahrerkreis, Wenigfahrer oder auch der vergünstigten Beiträge für Fahrzeuge mit niedrigem CO²-Ausstoß (Ökorabatt) bieten Versicherungsunternehmen ihren Kunden oftmals auch einen Nachlass auf die regelmäßig zu zahlenden Beiträge an, wenn der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer eines Fahrzeugs ist. Dabei ist die Höhe des zu gewährenden Rabatts abhängig vom Alter des Fahrzeugs wie auch vom Datum der Erstzulassung seitens des Versicherungsnehmers. Wie auch bei anderen Rabatten müssen seitens des Versicherungsnehmers alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Bei vorsätzlich falsch angegebenen Daten können Vertragsstrafen oder gar die Kündigung der Versicherung folgen. Auch wenn sich während der Laufzeit des Vertrages entsprechende Daten ändern, muss der Versicherungsnehmer dies seiner Versicherungsgesellschaft umgehend mitteilen. Verkauft der Versicherte beispielsweise jenes Fahrzeug, auf welches die Versicherung ihm den Erstbesitzerrabatt gewährt hat und kauft ein Auto, auf welches dieser Rabatt nicht gewährt würde, muss er dies der Versicherung mitteilen, damit diese den Vertrag entsprechend anpasst. Alternativ kann jedoch auch ein neuer Vertrag geschlossen werden.
Entsprechend attraktiv kann der Erstbesitzerrabatt vor allem dann sein, wenn es um den Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung geht. Den neuen Wagen auch gegen selbstverschuldete Schäden, Naturgewalten oder auch Diebstahl abzusichern bedeuten für den Versicherungsnehmer auch automatisch höhere Beiträge. Je nach Versicherungsunternehmen variiert die Höhe des gewährten Rabatts wie aber auch in Bezug auf das gewählte Modell und dessen Alter unterschiedlich gestaffelte Beiträge anfallen können.
In der Regel fällt der Rabatt für brandneue Fahrzeuge höher aus als für bereits etwas ältere Modelle. Insofern wird der Erstfahrerrabatt nicht ausschließlich auf Neuwagen gewährt, wenn auch der Nachlass dort entsprechend höher ist. Vielmehr gilt das im Fahrzeugschein eingetragene Datum der Erstzulassung bzw. der im Fahrzeugbrief vermerkte Erstbesitzer. Schließlich machen viele Versicherungsunternehmen das Gewähren des Erstbesitzerrabatts (in der Regel ca. 10 %) auch davon abhängig, dass der Versicherungsnehmer einer entsprechend niedrigen Schadensfreiheitsklasse mit hohen Beitragssätzen zugeordnet werden kann.