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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Bei der elektronischen Versicherungsbestätigung handelt es sich um eine verhältnismäßig junge Form der Kfz-Zulassung, die im März 2008 eingeführt wurde. Im Rahmen des neuen Zulassungsverfahren kommt vor allem der so genannten Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: VB-Nummer) eine hohe Bedeutung zu: Sie löst die frühere Versicherungsbestätigungskarte (die von zahlreichen Versicherungsnehmern auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bezeichnet wird) ab.

Möchte man ein Fahrzeug zulassen, so ist die Vorlage der Versicherungsbestätigungskarte nicht mehr erforderlich. Stattdessen muss der Versicherungsnehmer nur noch die VB-Nummer nennen, damit die Zulassungsstelle auf elektronische Wege die Versicherungsbestätigung überprüfen kann. Beim früheren Zulassungsverfahren wurde es immer noch so gehandhabt, dass der Informationsaustausch in Papierform stattfinden musste. Das neue Verfahren bringt für die Zulassungsstellen und Versicherungsanbieter den Vorteil mit sich, dass sie schneller und somit auch kostengünstiger arbeiten können.

Selbstverständlich bringt die elektronische Versicherungsbestätigung auch dem Versicherungsnehmer Vorteile. So können sie zum Beispiel weiterhin mit stabilen Versicherungsbeiträgen rechnen, weil die Versicherungsanbieter dank des neuen Zulassungsverfahrens kosteneffizienter arbeiten. Der größere Vorteil besteht allerdings darin, dass eine schnellere Kfz-Zulassung erfolgen kann. Dank der elektronischen Versicherungsbestätigung ist es beispielsweise möglich, die VB-Nummer kurzerhand zu beantragen bzw. telefonisch sie sich vom Versicherer telefonisch durch geben zu lassen, wodurch es wiederum möglich wird, gerade erst erworbene Fahrzeuge umgehend und ohne Zeitverlust zulassen zu können.

Wie zu Beginn erwähnt wurde, erfolgte die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung erst im März 2008. Weil nicht gleich alle Zulassungsstellen am neuen Verfahren teilnehmen, gibt es vorerst einen Übergangszeitraum, was für die Versicherungsnehmer bedeuten kann, dass sie manchen Ortes vorerst immer noch eine Versicherungsbestätigungskarte benötigen, um ihre Fahrzeuge zulassen zu können.