Einzelfahrerrabatt
Beim Einzelfahrerrabatt (der bei manchen Versicherungsgesellschaft auch als Alleinfahrerrabatt bezeichnet wird) handelt es sich um eine Minderung des Versicherungsbeitrags, die geltend gemacht werden kann, wenn das versicherte oder zu versichernde Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt bzw. gefahren wird. Die Versicherungsgesellschaften sehen in dieser Form der Nutzung eine verringerte Unfallwahrscheinlichkeit, weshalb teilweise mit ordentlichen Rabatten zu rechnen ist. Sollte man sein Fahrzeug ausschließlich selbst nutzen und man sich nicht sicher sein, ob man diesen Rabatt bereits ausschöpft, so ist es empfehlenswert, im Versicherungsvertrag nachzusehen oder sich direkt mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen.
Wenn sich die Ausgangssituation ändert und das Fahrzeug fortan von mehreren Personen genutzt wird, so kann der Tarif jederzeit angepasst werden. Der Versicherungsnehmer ist sogar dazu verpflichtet, eine solche Änderung des Nutzungsverhaltens der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Denn sollte es zum Schadensfall kommen und sich herausstellen, dass das versicherte Fahrzeug von einer anderen Person als dem Versicherungsnehmer gefahren wurde, so droht diesem eine Strafzahlung.
Allerdings bedeutet das nicht, dass ein Fahrzeug im Falle der Vereinbarung eines Einzelfahrerrabattes ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden darf. Ausnahmen, wie zum Beispiel die Fahrzeugnutzung in Gefahren- / Notfallsituationen oder die kurzzeitige Nutzung durch Werkstattmitarbeiter ist selbstverständlich gestattet.




