Doppelkarte
Wie bereits erwähnt ist es zwingend erforderlich, dass man sich im Besitz einer Doppelkarte bzw. einer Deckungskarte befindet, um ein Auto anmelden oder ummelden zu können. Für die Zulassungsstelle muss ersichtlich sein, dass für das Fahrzeug ein vorläufiger Versicherungsschutz besteht: Hierbei muss es sich zumindest um einen Haftpflichtschutz handeln. Dieser wird zwingend vorausgesetzt, um somit die anderen Verkehrsteilnehmer und auch die Fahrzeuginsassen zu schützen.
Der Versicherungsschutz, der durch die Doppelkarte nachgewiesen wird, gilt nur vorläufig. Innerhalb einer Frist, die vom Versicherer festgesetzt wird, muss ein Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geschlossen werden. Bis zum Zeitpunkt des Vertragsschutzes gilt ausschließlich ein vorläufiger Versicherungsschutz, der in etwa dem Schutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung entspricht. Wer einen Vollkaskoschutz wünscht, muss möglichst schnell den Vertrag mit dem Versicherer schließen.
Was den Erhalt der Doppelkarte betrifft, so gestaltet sich dieser vergleichsweise einfach. In der Regel ist es vollkommen ausreichend, den Versicherer telefonisch zu kontaktieren und das Dokument auf diesem Weg anzufordern. Die Versicherungsgesellschaften verschicken die Karten umgehend auf dem Postweg, damit schon möglichst bald eine Zulassung vorgenommen werden kann. Bei einigen Versicherern ist es sogar möglich, sich die Karte per Email zusenden zu lassen und sie dann selbst auszudrucken.







