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Deckungssumme

Für jeden Verkehrsteilnehmer ist und bleibt die Kfz-Haftpflichtversicherung eines der wichtigsten Instrumente, um sich gegen die Gefahren des Straßenverkehrs zu wappnen. Gerade die Wucht und Energie, welche bei einem Unfall durch die beteiligten Fahrzeuge frei werden, sorgen nicht nur dafür, dass viele Zusammenstöße mit schweren Schäden an den Autos enden, sondern oft auch die betroffenen Personen schwere Verletzungen davon tragen. Gerade aus dieser Gefahr heraus sollte das Risiko einer Autofahrt nie unterschätzt werden. Nicht zuletzt durch das Gefährdungspotenzial sind die Vorgaben zur Kfz-Versicherung relativ genau durch den Staat geregelt.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist unter anderem auch die Höhe der Deckungssummen genau umrissen. Die sogenannte Mindestdeckung wird anhand der verschiedenen Schadensfälle unterschieden, von denen etwaige Personenschäden die größte finanzielle Aufmerksamkeit verdienen. Hier schreibt der Gesetzgeber eine Deckungssumme in Höhe von 7,5 Millionen Euro vor. Sachschäden sind dagegen nur mit einem Betrag von maximal einer Million Euro versichert. Weit abgeschlagen folgen andere Vermögensschäden, die nur im Rahmen von 50.000 Euro durch die Kfz-Versicherung abgedeckt sind.

Was geschieht aber in dem Fall, dass die Schadenersatzansprüche die Mindestdeckung der Haftpflicht nach einem Unfall übersteigen? Hier muss der Versicherte wohl oder übel die Differenz zwischen der Schadenssumme und dem Betrag aus der Versicherung selbst tragen. Gerade bei einem Personenschaden, der sich auf mehrere Millionen Euro beläuft, wird dies schnell teuer, und in einigen Fällen ist es sogar unmöglich, dies aus eigener Tasche zu zahlen. Hier hilft die Erhöhung der Mindestdeckung weiter. Viele Versicherungsgesellschaften erweitern die Deckungssummen gegen die Zahlung einer kleinen Gebühr. Die erweiterte Deckung kann so zum Beispiel auf 100 Millionen Euro ausgedehnt werden.

Auf diese Art und Weise kann sich jeder Fahrzeughalter in ausreichendem Umfang gegen die Gefahren des Straßenverkehrs absichern und genießt den hohen Sicherheitsfaktor einer optimalen Deckungssumme in der Kfz-Versicherung. Die Beiträge für die erweiterte Deckung weichen nur geringfügig von denen einer einfachen Kfz-Haftpflicht mit Mindestdeckung ab.