Bußgeldkatalog
Im Rahmen des Bußgeldkataloges muss zwischen einer Verwarnung und einer Ordnungswidrigkeit unterschieden werden. Bei der Letztgenannten handelt es sich um einen Verstoß gegen geltendes Recht, was nur mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Gesetzesübertretung stellt somit nur eine leichte Rechtsverletzung dar, von der im ersten Moment keine Gefahr für andere ausgeht. Allerdings sind die Grenzen hier natürlich fließend: einige der Verstöße gegen die StVO können auch härter bestraft werden, wenn zum Beispiel die Geschwindigkeit sehr stark überschritten wird oder der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol steht. In solchen Fällen droht ein Fahrverbot als Reaktion auf die Ordnungswidrigkeit. Verwarnungen stellen in diesem Zusammenhang einen noch geringfügigeren Gesetzesübertritt dar und ziehen lediglich ein Verwarngeld nach sich.
Wie aber definiert sich die Schwere eines Verstoßes? Was die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrifft ist hier von großer Bedeutung, ob es sich um eine Übertretung innerhalb von Ortschaften handelt oder die zu hohe Geschwindigkeit außerorts gemessen wurde. Welche Konsequenzen bei einer bestimmten Geschwindigkeit drohen, legt der Gesetzgeber in aktuellen Regelwerken fest, die jedem Bürger zugänglich sind. Daneben spielt auch das allgemeine Verkehrsrisiko eine Rolle, schließlich werden nicht nur Geschwindigkeitsübertretungen geahndet, sondern auch ein Nichteinhalten des notwendigen Sicherheitsabstandes, wofür im schlimmsten Fall mit einem 3-monatigen Fahrverbot und einer hohen Geldstrafe gerechnet werden muss.




