Bußgeld im Ausland
Wer sich dazu entschließt, mit dem eigenen Pkw auf große Entdeckungsreise in einem der europäischen Urlaubsparadiese zu gehen, sollte sich im Vorfeld sehr genau über das geltende Verkehrsrecht informieren, denn mitunter weichen die Regelungen deutlich von der deutschen Straßenverkehrsordnung ab und schließlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Zwar galt in Deutschland lange Zeit die Ansicht, dass Knöllchen aus dem Urlaub schnell vergessen sind, aber heute werden auch diese Verkehrssünder belangt. So haben zum Beispiel Deutschland und Österreich ein Vollstreckungsabkommen beschlossen und können gegenseitig Verkehrsverstöße ahnden.
Ein „neues Passfoto“ aus Wien landet also durchaus auch in einem deutschen Briefkasten. Aber selbst wenn solche Abkommen nicht existieren, sollte sich kein Verkehrssünder sicher fühlen, denn in der Regel wird der Verstoß in den nationalen Datenbanken gespeichert. Bei einer erneuten Einreise wartet dann eine böse Überraschung. Die Zeiträume, in denen Verstöße im Verkehr verjähren, können im nationalen Vergleich beträchtlich variieren. Wer als Fahrer gern zügig und schnell unterwegs ist, sollte zudem die Urlaubskasse etwas großzügiger kalkulieren, da in vielen Urlaubsländern Geschwindigkeitsübertretungen mit zum Teil hohen Bußgeldern belegt werden.
So kann in Italien bereits eine Überschreitung von nur 10 km/h mit fast 140 Euro bestraft werden. Nach drastischer gehen dagegen die Skandinavier vor – eine zu hohe Geschwindigkeit mit 20 km/h kann in Norwegen bereits 400 Euro kosten. Um auch mit dem eigenen Pkw stressfrei im Urlaub unterwegs zu sein, ist die Kenntnis der nationalen StVO auf jeden Fall Pflicht.




