Berufsgruppenrabatt
Allerdings bietet nicht jeder Versicherer einen solchen Tarif an. Falls doch, ist der Anspruch auf einen Berufsgruppenrabatt an einige Voraussetzungen gebunden. Vor Abschluss des Vertrages wird die Versicherungsgesellschaft sicher einen Nachweis verlangen, aus dem die Berufsgruppe hervorgeht. Hierfür reicht im Allgemeinen ein Arbeitgebernachweis. Daneben sind berufliche Veränderungen, die eine Änderung der Berufsgruppe nach sich ziehen, dem Versicherer schnellstmöglich mitzuteilen. Eventuell kann ein Wechsel des Arbeitsplatzes den Verlust der Vergünstigungen bei der Kfz-Versicherung bedeuten. Wer diese Mitteilung unterlässt, muss von Seiten des Versicherers mit Konsequenzen rechnen. Eine weitere Bedingung, an die der Versicherer die Aufnahme in einen Berufsgruppenrabatt knüpfen kann, ist die Beschränkung des Personenkreises, welcher den Pkw führen darf. Häufig gehen die Einschränkungen so weit, dass nur noch der Halter den Wagen nutzen kann.
Eine dem Berufsgruppenrabatt sehr ähnliche Vergünstigung im Rahmen der Kfz-Versicherung ist der Beamtenrabatt, den neben Beamte auch Angestellte das öffentlichen Dienstes in Anspruch nehmen können. Nicht selten tauchen ähnliche Tarife auch in anderen Versicherungsbereichen auf, mit denen einzelnen Berufen besondere Vorteile, etwa in der privaten Krankenversicherung, genießen können. Ein Berufsgruppenrabatt ist aber nur eine Möglichkeit, beim Abschluss einer Kfz-Versicherung bares Geld zu sparen. Für alle, die nicht der passenden Beschäftigung nachgehen und sich benachteiligt fühlen, hier noch ein kleiner Tipp: Familien mit Kindern oder mit Wohneigentum können mitunter von anderen Rabatten profitieren und die Haushaltskasse so ein wenig schonen.







