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Beitragsberechnung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich in Deutschland wie überall in Europa um eine Pflichtversicherung, welche durch jeden Halter eines Kraftfahrzeuges abgeschlossen werden muss, um die Schadenersatzansprüche im Rahmen von Verkehrsunfällen zu regeln. Die Gestaltung und Berechnung der einzelnen Beiträge unterliegt dabei klaren Regeln, mit denen jeder Besitzer eines Pkws die monatlichen Aufwendungen bei einer Kenntnis der entsprechenden Parameter durchaus auch selbst berechnen könnte. Die folgenden Bestandteile fließen bei den Versicherungen in die Aufstellung der einzelnen Beiträge ein. Zuerst spielt die eigentliche Fahrzeugtypenklasse eine wichtige Rolle. Diese Klassifizierung spiegelt das Verhältnis des individuellen Schadensbedarfs der betreffenden Fahrzeuge, etwa eines Opel Astras oder VW Polos, im Vergleich zum gesamten Schadensbedarf aller Fahrzeugtypen wider. Die Spanne reicht an dieser Stelle bis zu einem Wert von 25.

Je nach der Zahl aufgetretener Schadensfälle in einem Jahr wird die Einteilung der einzelnen Fahrzeugmodelle in die Typen immer wieder neu vorgenommen. Daneben spielt auch die Fahrpraxis des Halters eine wichtige Rolle bei einer Berechnung der fälligen Beiträge. Je weiter die praktische Fahrprüfung zurückliegt, umso günstiger fallen die Kosten für die Kfz-Haftpflicht aus. Wer in dieser Zeit allerdings kein eigenes Auto bei einer Versicherung anmeldet, sondern das Fahrzeug der Eltern mitgenutzt hat, muss hier mit schlechteren Tarifen rechnen. Weiterhin wirkt sich die Art und Weise der Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf die Höhe der Beiträge aus. Eine gewerbliche Verwendung hat andere Kosten zur Folge als ein privater Pkw.

Zusätzlich wirkt sich der Zulassungsbezirk aus. Speziell in Städten wird das Unfallrisiko durch die Versicherungsgesellschaften anders bewertet als in ländlichen Regionen. Wer auf dem Land wohnt, kann durchaus mit niedrigen Beiträgen rechnen. Um die berechneten Beiträge etwas senken zu können, bieten die Versicherungen einige Rabatte an. Die bekannteste Form stellen sicher die Schadensfreiheitsrabatte dar. Daneben können aber auch weitere Möglichkeiten, etwa in Form der Beamten- oder Familienrabatte, genutzt werden.