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Begleitendes Fahren

Für viele Jugendliche geht ein Traum in Erfüllung, wenn sie endlich die Fahrschule hinter sich gebracht haben und die theoretische bzw. die praktische Fahrprüfung bestanden ist. Leider gelten in Deutschland Vorschriften, die das Führen eines Fahrzeuges im Alter unter 18 Jahren verbieten – zumindest das alleinige Fahren. Aber seit einiger Zeit dürfen auch Jugendliche im Alter von 17 Jahren einen Pkw fahren - allerdings nur dann, wenn eine erwachsene Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt. Im Volksmund wird diese Regelung allgemein als Führerschein mit 17 bezeichnet, der Gesetzgerber selbst nennt es aber begleitetes Fahren. Die Grundlage hierfür ist die Fahrerlaubnisverordnung, welche die einzelnen Voraussetzungen regelt.

Leider gilt diese Regelung aber nur innerhalb der deutschen Grenzen, weshalb von Fahrten ins Ausland auf jeden Fall abgeraten wird. Welche Anforderungen werden aber beim begleitenden Fahren an den Jugendlichen sowie die Begleitperson gestellt? Letztere muss mindestens 30 Jahre alt sein und auf der Prüfbescheinigung, welche dem Fahrer statt eines Führerscheins ausgehändigt wird, erscheinen. Somit schränkt der Gesetzgeber den Kreis der Begleitpersonen also drastisch ein. Daneben darf der Begleiter nur maximal drei Punkte im Verkehrsregister haben und muss bereits auf eine Fahrpraxis von mindestens fünf Jahren zurückblicken können. Natürlich versteht es sich von selbst, dass der Fahrer nicht unter dem Einfluss von Alkohol stehen darf.

Wer sich nicht an diese Regel hält und auch ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, wird mit vier Punkten in Flensburg bestraft und steht am Ende ohne Fahrerlaubnis da. Zudem droht in solchen Fällen eine Geldbuße von 150 Euro. Sobald der Jugendliche das 18. Lebensjahr erreicht hat, kann endlich der richtige Führerschein beantragt werden. Im Übergang kann die Prüfbescheinigung weiter genutzt werden, allerdings wieder mit der Einschränkung, dass diese für Fahrten ins Ausland nicht ausreicht. Einer der großen Vorteile des begleitenden Fahrens liegt darin, dass sich die Probezeit hierdurch entscheidend verkürzt.

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