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Ballonfinanzierung

Hat der Nachbar schon wieder einen neuen Sportwagen vor der Garage stehen? Parkt in der Hofeinfahrt immer noch das Automobil des Jahres 1900 plus X? Die einfachste Lösung: Ein Neuwagen muss her. Also auf zum nächsten Autohaus und ein entsprechendes Angebot eingeholt. Oder doch gleich den Vertrag unterschreiben, auch wenn die Familienkasse beim Anblick des Kaufpreises streikt? Die Lösung heißt für viele Verbraucher Autofinanzierung. Damit lässt sich ein stolzer Kaufpreis auf viele kleine Raten verteilen.

Mithilfe der Ballonfinanzierung bleibt die monatliche Belastung der Haushaltskasse auf einem erträglichen Niveau. Diese neue Variante der Kfz-Finanzierung, häufig auch als Drei-Wege-Finanzierung bezeichnet, hat in den vergangenen Jahren einen echten Boom erlebt und den klassischen Autokredit verdrängt. Das auffälligste Merkmal einer Ballonfinanzierung sind die niedrigen monatlichen Raten. Je nach Laufzeit liegen Letztere zwischen 200 bis 300 Euro, die herkömmliche Finanzierung kann hier nicht mithalten. Nach dem Ende der Laufzeit wartet auf den Kreditnehmer aber eine kleine Überraschung, schließlich bleibt bei dieser Finanzierungsvariante noch eine Schlussrate übrig, der sogenannte Ballon.

An dieser Stelle stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Wahl: Der Verbraucher kann sich dafür entscheiden, das finanzierte Fahrzeug zu behalten. In diesem Fall wird der Restbetrag entweder als Einmalzahlung abgeleistet oder es erfolgt die Umwandlung in einen neuen Ratenkredit. Mit der letzteren Variante sind allerdings erneut Zinsen und ein relativ langer Finanzierungszeitraum verbunden. Möglichkeit Nummer drei sieht eine Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler vor und ähnelt damit stark dem Leasing. Als „Käufer“ hat man auf diese Weise lediglich die Wertminderung aufgrund der Nutzung bezahlt. An dieser Stelle können allerdings Probleme auftreten, wenn der tatsächliche Wert unter der erwarteten Summe liegt.

Wer sich bei einer Ballonfinanzierung dafür entscheidet, das Fahrzeug zu behalten, sollte vor der Unterschrift des Vertrages Anzahlung, Tilgung und Schlussrate in ein ausgewogenes Verhältnis setzen. Geringe Anzahlung und niedrige Tilgung schonen zwar die Familienkasse, sorgen aber nach dem Ende der Laufzeit durch eine extrem hohe Schlussrate für Katerstimmung.