Bagatellschaden
Als Erstes gilt auch hier, dass es nicht ohne eine ordentliche Unfallmeldung geht. Neben den Personalien der Beteiligten an einem Unfall gehören hierzu auf jeden Fall der Fahrzeugtyp sowie die Kennzeichen der einzelnen Pkws. Daneben sollte immer eine kurze Beschreibung des Hergangs und der Schäden vorgenommen werden. Eine ergänzende Skizze ist natürlich noch besser. Auf keinen Fall sollte man an dieser Stelle die Schuld für den Unfall anerkennen, sondern immer eine möglichst neutrale Haltung bewahren. Wer ganz sicher gehen will, sollte die Polizei zur Unfallstelle rufen und alles protokollieren lassen. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich natürlich dann, wenn etwa beim Einparken ein fremdes Fahrzeug touchiert wird, aber der Halter nicht in der Nähe ist. Ein einfacher Zettel unter der Windschutzscheibe riskiert hier den Führerschein.
Erst nach einer angemessenen Wartezeit darf man den Unfallort verlassen, muss aber innerhalb der nächsten Stunden die Versicherung und Polizei über das Geschehen informieren. Was die Regulierung des Schadens betrifft, muss bei einer Bagatelle kein Gutachter hinzugezogen werden, denn die Erstattung der Kosten für das Gutachten kann die gegnerische Versicherung verweigern. Der Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt reicht in der Regel im Fall eines Bagatellschadens aus. Der Rat eines Sachverständigen ist aber dann nützlich, wenn mit verdeckten Schäden am Fahrzeug zu rechnen ist.




